13 Jahre unbedingte Haft für Sexualtäter

- Foto: Lehner
- hochgeladen von Sabine Thöne
STEYR. 13 Jahre unbedingte Haft fasste am 28. März ein Pensionist aus dem Bezirk Steyr-Land am Landesgericht Steyr aus. Der 66-Jährige hat seine Ehefrau, ein Kind, Enkelkinder, eine Nichte und Freunde von Verwandten sexuell missbraucht. Der gesamte Tatzeitraum erstreckt sich über vierzig Jahre, von 1972 bis Anfang 2012.
Dem Mann wurden Verbrechen der Vergewaltigung, des schweren sexuellen Missbrauchs von Unmündigen und Verbrechen und Vergehen gegen die sexuelle Integrität zur Last gelegt.
Der Täter wurde aufgrund seiner Abnormität und Gefährlichkeit in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen.
Das Gericht ging strafschärfend davon aus, dass die Taten teils schwere Körperverletzungen der Opfer nach sich zogen. Das Gericht sprach den Opfern auch Schmerzensgeld in verschiedener Höhe zu und verurteilte den Täter auch zum Ersatz der Kosten des Verfahrens. Die maximale Strafdrohung nach § 206 Abs 3 StGB beträgt 15 Jahre Freiheitsstrafe.
Der Angeklagte nahm das Urteil an, es ist rechtskräftig.
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