Vorgetäuschte Erbschaft
66-jähriger Steyrer überwies fünfstelligen Betrag an Betrüger

Foto: Röck

STEYR. Ein 66-Jähriger aus Steyr wurde im Mai 2019 von einer unbekannten Täterschaft via E-Mail kontaktiert und dabei von einer Erbschaft in Frankreich in sechsstelliger Höhe in Kenntnis gesetzt.

Eine dort vermögende Frau wolle ihr Vermögen an ihren auserwählten Erben vermachen. Obwohl der 66-Jährige in Frankreich keinerlei Kontakte oder Bekannte hatte, willigte der Mann ein, die Erbschaft antreten zu wollen.

Der Steyrer wurde im Zeitraum von Mai 2019 bis Februar 2021 dazu verleitet, bei insgesamt 41 Transaktionen angebliche Gerichts-, Notariats- sowie Anwaltsgebühren auf sechs verschiedene Konten in Europa zu überweisen.

Ihm entstand dabei ein Schaden im fünfstelligen Euro-Bereich. Insgesamt erhielt das Opfer im Tatzeitraum etwa 4000 E-Mail-Nachrichten. Zur Glaubhaftmachung der Erbschaft wurde dem 66-Jährigen eine afrikanische Kreditkarte für eine Geldbehebung übermittelt, wobei er mit dieser einmalig einen Betrag in Höhe von 100 Euro beheben konnte.

Zur Bezahlung der Gebühren hatte sich das Opfer sogar Gelder geliehen bzw. Bankkredite aufgenommen.

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