150 Euro Teuerungsausgleich der Stadt Steyr
Antrag bis Ende November möglich
Als Akuthilfe für Menschen, die zu wenig Geld haben, um durch die aktuelle Energiekrise zu kommen, wird die Stadt Steyr 150 Euro Teuerungsausgleich an Anspruchsberechtigte des Heizkostenzuschusses auszahlen.
STEYR. Wer den Heizkostenzuschuss aktuell bezieht, bekommt das Geld ohne Antrag auf das Konto überwiesen. Alle, die zwar berechtigt sind den Heizkostenzuschuss zu beziehen, aber noch keinen Antrag gestellt haben, können das bis Ende November noch tun.
Den Antrag kann man beim Gesundheits- und Sozialservice Steyr (Amtsgebäude Reithoffer, Pyrachstr. 7, Erdgeschoß) und im Stadtservice Rathaus stellen. Dort liegen auch die Antragsformulare auf. Für den Antrag ist das Einkommen des zweiten Halbjahres 2021 relevant.
Die Einkommensgrenzen:
• Alleinstehende: 950 Euro
• Ehepaare/Lebensgemeinschaft: 1500 Euro
• für jedes minderjährige Kind mit Familienbeihilfe: 380 Euro
• für die erste weitere erwachsene Person im Haushalt: 520 Euro
• für jede weitere erwachsene Person im Haushalt: 350 Euro
• Freibetrag Lehrlingsentschädigung: 232,49 Euro
Die Auszahlung des Teuerungsausgleiches erfolgt für alle am 30. Dezember 2022.
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