42-Jähriger eskalierte
Drei verletzte Polizisten bei Corona-Spaziergang in Steyr

- Der 43-Jährige Steyrer wehrte sich mit aller Gewalt gegen die Polizeikontrolle und schlug derart intensiv mit Händen und Füßen aus, dass ihm Hand- und Fußfesseln angelegt werden mussten. Drei Polizisten wurden dabei verletzt.
- Foto: Team Fotokerschi.at/Schartner (SYMBOLFOTO)
- hochgeladen von Marlene Mitterbauer
Am Abend des 2. Jänners fand in Steyr eine nicht angemeldete Versammlung unter dem Titel "Corona-Spaziergang" statt. Ein 42-Jähriger Steyrer fühlte sich durch die Polizeikontrollen bedroht, eskalierte und verletzte dabei drei Polizisten.
STEYR. Gegen 18:15 Uhr setzte sich der Demozug am Sonntag, 2. Jänner mit rund 2.300 Teilnehmern Richtung Grünmarkt in Bewegung. Dabei kontrollierte die Polizei die Einhaltung der Tragepflicht der FFP2-Maske. Ein Teilnehmer versetzte dabei einem Polizisten einen Fauststoß, wodurch dieser verletzt wurde. Der Mann konnte jedoch vorerst in der Menge verschwinden. Die Teilnehmer setzten ihren Marsch fort und trafen kurz vor 20 Uhr wieder beim Stadtplatz ein, wo rund 100 Teilnehmer noch bis 20:45 Uhr vor Ort bei laut abgespielter Musik feierten.
Faustschlag ins Gesicht
Beim Eintreffen der Demonstranten am Stadtplatz erkannten die Polizisten den Mann wieder, der sie zuvor tätlich angegriffen hatte. Seine Kontrolle wollte der 42-Jährige aus Steyr aber nicht über sich ergehen lassen und versetzte einem Polizisten unvermittelt einen Faustschlag ins Gesicht. Sechs Polizisten versuchten anschließend die Kontrolle fortzusetzen. Der Mann wehrte sich jedoch mit aller Gewalt dagegen und schlug derart intensiv mit Händen und Füßen aus, dass ihm Hand- und Fußfesseln angelegt werden mussten. Drei Polizisten wurden dabei verletzt. Bei der Durchsuchung seiner Kleidung glaubten die Beamten zuerst, er hätte einen Teleskopschlagstock bei sich.
Update: kein Teleskopschlagstock
Die Überprüfung des vermeintlichen Schlagstockes habe aber nun ergeben, dass es sich um eine ausziehbare Fahnenstange handelte, so von Seiten der Polizei. Der Mann trug somit keine verbotene Waffe bei sich, jedoch bleibt der Widerstand gegen die Staatsgewalt sowie schwere Körperverletzung in vier Fällen aufrecht.
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