Arbeiterkammer klagte: Lehrling erhält 1400 Euro und Chance auf Lehrabschluss

- Dank der Arbeiterkammer bekam der Lehrling das ausständige Geld sowie die Chance auf einen Lehrabschluss.
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Lehrling ausgebeutet und als Hilfsarbeiter eingesetzt: Arbeiterkammer verhilft jungem Mann zu 1400 Euro sowie zum Lehrabschluss.
STEYR. Zwei Jahre lang hat es ein junger Steyrer bei seinem Lehrherrn ausgehalten, ehe er sein Arbeitsverhältnis auflöste. Eigentlich hätte er zum Fitnesstrainer ausgebildet werden sollen – sein Arbeitgeber hätte ihn stattdessen immer wieder als Hilfsarbeiter auf eine Baustelle geschickt, zahlreiche Überstunden von ihm verlangt und keinen Cent dafür bezahlt. Zuletzt war er ihm auch noch die Lehrlingsentschädigung schuldig geblieben. Die AK Steyr kämpfte monatelang um sein Geld und um ordentliche Arbeitspapiere.
40 offene Überstunden
Der junge Mann kam in die AK Steyr und schilderte sein Problem: Er war in einem Fitnessstudio als Lehrling beschäftigt. Dort hätte er zum Fitnesstrainer ausgebildet werden sollen. Sein Lehrherr hatte allerdings keine Skrupel, ihn auch anderweitig einzusetzen. Wenn im Geschäft zu wenig los war, schickte er seinen Lehrling auf die Baustelle für das neue Firmengebäude. Monatelang musste der Bursch dort Hilfstätigkeiten verrichten. Es fielen auch regelmäßig Überstunden an, die ein Lehrling eigentlich gar nicht machen dürfte. Dazu kam, dass er dafür nicht einmal bezahlt worden war. Nach mehreren Monaten reichte es dem jungen Mann. Er löste sein Lehrverhältnis auf und übermittelte dem Chef seine Arbeitszeitaufzeichnungen schriftlich: 40 Überstunden, die offen waren. Dazu kam noch die Lehrlingsentschädigung für zwei Monate. Der Arbeitgeber zahlte nicht.
Klage am Arbeitsgericht eingereicht
Die Arbeiterkammer Steyr intervenierte per Brief für den jungen Mann und forderte die Zahlung aller Überstunden, die ausstehende Lehrlingsentschädigung sowie alle Beendigungsansprüche wie Sonderzahlungen und Urlaubsersatzleistung aliquot. Es kam keine Reaktion der Firma. Daraufhin reichten die AK-Juristen Klage beim Arbeitsgericht ein. Zur Gerichtsverhandlung erschien weder der Arbeitgeber, noch eine Vertretung. Das Gericht fällte ein Versäumungsurteil zu Lasten der Firma. Nun bezahlte die Firma die offenen Ansprüche und die Klagekosten. Es fehlten aber noch die Zinsen und ein ordentliches Lehrzeugnis. Dafür brauchte es schließlich einen Exekutionsantrag.
Lehrabschluss am BFI
Nach einem halben Jahr bekam der Lehrling endlich, was ihm zustand: 1400 Euro Lehrlingsentschädigung und Beendigungsansprüche sowie ein Lehrzeugnis. Das AMS organisierte, dass der junge Steyrer die Berufsschule weiter besuchen konnte. Seinen Lehrabschluss wird er am BFI machen können.
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