ÖGB Steyr: Nachzahlung für Arbeitslose
STEYR. Ein Fehler im System berechnete für zahlreiche Arbeitslose die Höhe ihres Arbeitslosengeldes zu niedrig. Im Einzelnen wurde seit 1. September 2010 für viele arbeitslos gemeldete Menschen der Familienzuschlag, der zusammen mit der Arbeitslosenunterstützung ausbezahlt wird, zu gering berechnet. Der Familienzuschlag besteht, wenn man Kinder hat, für die Familienbeihilfe bezogen oder Unterhalt bezahlt wurde und man arbeitslos gemeldet war. Rückwirkend bis 23. Februar 2016 wird diese Neuberechnung automatisch vom AMS erstellt. Wer von 1. September 2010 bis 23. Februar 2016 beim AMS arbeitslos gemeldet war, der muss selbst einen Antrag stellen. Der ÖGB Steyr, der sein Sekretariat in der Arbeiterkammer Steyr hat, ist allen Betroffenen bei der Antragstellung gerne behilflich.
ÖGB-Chef Andreas Brich: „Diese Information wurde nur sehr unzureichend verbreitet und kommuniziert. Da verlieren Menschen Geld, das ihnen zusteht. Die Gewerkschaft kümmert sich auch um arbeitslose Menschen und steht ihnen zur Seite. Immerhin geht es dabei um mehr als 250.000 Personen und eine geschätzte Summe von 112 Millionen Euro! Es geht dabei auch um Saisonarbeitslosigkeit und kurzfristig Arbeitslose“.
Nähere Infos auf der HP des AMS www.ams.at/nachberechnung
Das Antragsformular auf Neuberechnung kann ebenfalls heruntergeladen werden (http://194.37.230.75/expert/bilder/antrag_auf_neuberechnung.pdf)oder im ÖGB-Sekretariat Steyr zu den Öffnungszeiten (Mo-Fr 8.00-12.00 Uhr) oder nach Terminvereinbarung abgeholt werden.
Kommentare
Du möchtest kommentieren?
Du möchtest zur Diskussion beitragen? Melde Dich an, um Kommentare zu verfassen.