Bergwacht-Einsatzstelle Stubai informiert
Schont und schützt sie - Tiroler Schutzgebiete

Zufahrt ins Schutzgebiet Langental - immer wieder illegaler Kfz-Verkehr | Foto: Tiroler Bergwacht - Einsatzstelle Stubai
12Bilder

STUBAI. Im Bundesland Tirol gibt es derzeit 87 ausgewiesene Schutzgebiete mit einer Gesamtfläche von 3413 km². Diese Schutzzonen nehmen damit mehr als 27 % der gesamten Landesfläche ein. Die Schutzgebiete Tirols werden dabei in verschiedene Arten unterteilt, es sind dies:

  • Nationalpark
  • Naturschutzgebiet
  • Landschaftsschutzgebiet
  • Sonderschutzgebiet
  • Ruhegebiet
  • Geschützter Landschaftsteil

Umfangreiche Erläuterungen zu den Tiroler Schutzgebieten finden Interessierte hier.

Schutz durch Tiroler Bergwacht

Die 93 Einsatzstellen der Tiroler Bergwacht bemühen sich intensiv um die Erhaltung und den Schutz dieser großartigen Natur- und Kulturlandschaften mit ihrer einzigartigen Flora und Fauna. Rund 1.200 BergwächterInnen sind in ganz Tirol tätig, die pro Jahr in den Einsatzstellen bei etwa 50.000 Diensten mit ca. 220.000 Einsatzstunden über 8000 Amtshandlungen tätigen und das – wohlgemerkt – ehrenamtlich und unentgeltlich.

Stubaier Schutzgebiete

Im Stubaital mit den Gemeinden Schönberg, Mieders, Telfes, Fulpmes und Neustift gibt es drei Schutzgebiete, das Landschaftsschutzgebiet Serles-Habicht-Zuckerhütl und die beiden Ruhegebiete Stubaier Alpen und Kalkkögel.

Landschaftsschutzgebiet (LSG)
Laut Tiroler Naturschutzgesetz 2005 sind Landschaftsschutzgebiete außerhalb geschlossener Ortschaften gelegene Gebiete von besonderer Schönheit und landschaftlicher Eigenart, der Pflanzen- und Tierschutz ist hier nicht so stark präsent. Einschränkungen für Land- und Forstwirtschaft oder die Jagd gibt es hier kaum.

  • LSG Serles-Habicht-Zuckerhütl
    Das LSG wurde 1984 verordnet und hat eine Fläche von 180 km². Es erstreckt sich über die Gemeinden Fulpmes, Gschnitz, Mieders, Neustift im Stubaital, Mühlbachl, Steinach am Brenner und Trins. Weitere Details zum LSG Serles-Habicht-Zuckerhütl auf der offiziellen Webseite der Tiroler Schutzgebiete.

Ruhegebiet (RG)
Ruhegebiete werden auch außerhalb geschlossener Ortschaften verordnet und sind ganz besonders für die Erholung der Menschen in freier Natur geeignet. Wie der Name schon sagt, ist hier weitgehende Ruhe angesagt. Dies wird erreicht durch das Fehlen von Seilbahnen zur Personenbeförderung, Straßen mit öffentlichem Kfz-Verkehr und lärmerzeugenden Betrieben.

  • RG Stubaier Alpen
    Das RG wurde 1983 verordnet und hat eine Fläche von 352,2 km². Es erstreckt sich über die Gemeinden Längenfeld, Neustift im Stubaital, St. Sigmund, Sölden und Umhausen. Weitere Details zum RG Stubaier Alpen auf der offiziellen Webseite der Tiroler Schutzgebiete.
  • RG Kalkkögel
    Das RG wurde 1983 verordnet und hat eine Fläche von 77,7 km². Es erstreckt sich über die Gemeinden Axams, Götzens, Grinzens, Mutters, Neustift im Stubaital, Sellrain und Telfes im Stubaital. Weitere Details zum RG Kalkkögel auf der offiziellen Webseite der Tiroler Schutzgebiete.

Kontrolle der Einsatzstelle Stubai

Bei ihrer umfangreichen Kontrolltätigkeit sind der Einsatzstelle Stubai die Stubaier Schutzgebiete ein besonderes Anliegen. Trotz eindeutiger Beschilderung mit Schutzgebietstafeln und Fahrverbotsschildern gemäß StVO kommt es hier immer wieder zu illegalen Kfz-Fahrten. Hotspot sind dabei das Pinnis- und das Langental, beide im Landschaftsschutzgebiet Serles-Habicht-Zuckerhütl gelegen. Der Frust bei Bikern und Wanderern ist entsprechend groß, zieht es diese doch gerade wegen der Ruhe und dem grandiosem Bergpanorama hierher.

Landwirte ärgern sich
Aber auch auf landwirtschaftlichen Grundflächen abgestellte Kfz sind ein Problem – sehr zum Missfallen der Bauern. Im letzten Sommer häuften sich zudem die Meldungen von Grundbesitzern im Langental (Gemeindegebiet Neustift i. St.), das oft etliche Kfz beim Zufahrtsweg ins Langental die Wegkehren zuparkten und dabei teilweise landwirtschaftliche Tätigkeiten behinderten.
Die Ausreden beanstandeter Personen sind gleichsam vielfältig wie einfallslos. So hat man z.B. keine Verbotsschilder gesehen, das Navi hat hierhin geleitet oder ein Familienmitglied ist müde und muss abgeholt werden. Hier erfolgen dann ausnahmslos Anzeigen gemäß jeweiliger Schutzgebietsverordnung, Feldschutzgesetz und StVO bei der Bezirksverwaltungsbehörde.

Du möchtest regelmäßig Infos über das, was in deiner Region passiert?

Dann melde dich für den MeinBezirk.at-Newsletter an

Gleich anmelden

Kommentare

?

Du möchtest kommentieren?

Du möchtest zur Diskussion beitragen? Melde Dich an, um Kommentare zu verfassen.

Folge uns auf:

Du möchtest selbst beitragen?

Melde dich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.