Bergwacht-Einsatzstelle Stubai informiert
Stubaier Schutzgebiete im Fokus der Bergwacht

- Schutzgebietstafeln zeigen die Verbote
- Foto: Tiroler Bergwacht - Einsatzstelle Stubai
- hochgeladen von Tiroler Bergwacht - Einsatzstelle Stubai
NEUSTIFT I. ST. Heuer verschaffte ein kühler, regnerischer Juli den Stubaier Bergwächtern eine kleine Verschnaufpause bei der Kontrolle der Schutzgebiete im Tal. Neben dem Pinnistal ab dem Neustifter Ortsteil Schmieden liegt auch das Langental im hinteren Stubai im Landschaftsschutzgebiet Serles-Habicht-Zuckerhütl. Während die Issenanger-, Pinnis- und Karalm oder die Innsbrucker Hütte im Pinnistal beliebte Ausflugsziele sind, bieten im reizvollen Langental die Bsuchalm und die Nürnberger Hütte auf 2278 m Seehöhe den Gästen Speis und Trank. Vermehrt sind auf den Forststraßen neben den Wanderern seit ein paar Jahren auch E-Biker unterwegs, beide fühlen sich durch illegale Autofahrten öfters gestört. Auch Grundbesitzer klagen ihr Leid.
Motorenlärm im Schutzgebiet
Schon im Mai und Juni mehrten sich die Anrufe und Beschwerden von heimischen Naturgenießern, die sich im Pinnistal von ungewöhnlichem Motorenlärm gestört fühlten. Eine Bergwanderin beschwerte sich: „ Ich war jetzt ein paar Mal auf dem wunderschönen Besinnungsweg unterwegs, hier könnte man sich tatsächlich besinnen. Leider störte Lärm die Stille und das nicht nur einmal. Anfangs dachte ich noch an Holzarbeiten oder motorbetriebene Heugebläse, dem war aber nicht so. Vom hoch gelegenen Weg konnte ich Jugendliche auf ihren Motocross-Maschinen beobachten, die den Wanderweg hinter der Issenangeralm für ihr lautstarkes Hobby nutzten. Sinnlos wurde hin- und hergefahren!“ Auch ein Hirte, der gerade zum Almvieh schaute, nahm die Störenfriede wahr, konnte aber weder Verursacher zur Rede stellen noch Motorräder ausmachen, teilweise waren diese auch ohne Kennzeichen unterwegs. Weitere AnruferInnen meldeten Kfz-Verkehr aus dem von zahlreichen Erholungssuchenden gern begangenen Schutzgebiet.
„Aus dem Langental gibt es seitens der Bewirtschafter ebenfalls immer wieder Meldungen illegaler Kfz-Fahrten“, schildert die Bergwacht, „bei schönem Wetter klingelt es alle paar Tage und wir erhalten Anrufe oder Textnachrichten. Die Überwachung gestaltet sich schwierig, hat das Einsatzgebiet doch eine Größe von rund 290 km²!“ Inzwischen wurde auch die Polizei in Kenntnis gesetzt, da das unzulässige Befahren der Schutzgebiete gleichzeitig auch eine Übertretung gemäß StVO darstellt.
Aufgabe der Bergwacht
Die Überwachung der ausgewiesenen Schutzgebiete Tirols ist eine der Hauptaufgaben der Tiroler Bergwacht. Durch Information und Aufklärung versuchen rund 1000 BergwächterInnen in 93 Einsatzstellen, Einheimische und Gäste zu sensibilisieren und für ein schonendes Verhalten in der Natur zu begeistern.
Wie die aktuellen Beobachtungen im Pinnis- und Langental zeigen, ist es aber mit Aufklärungsarbeit allein nicht getan. Trotz gut sichtbarer Fahrverbots- und Schutzgebiets-Tafeln fahren Unbelehrbare immer wieder in die sensiblen Gebiete, parken teilweise an unübersichtlichen Stellen oder, schlimmer noch, auf landwirtschaftlichen Nutzflächen, sehr zum Ärger der Bewirtschafter. JägerInnen mahnen ebenfalls Rückzugsgebiete für das Wild ein, welches durch teilweise überbordenden Tourismus kaum mehr zur Ruhe kommt.
Anzeigen sind die Regel
Bei Anhaltungen in Schutzgebieten müssen Beanstandete generell mit Anzeigen rechnen, sei es aufgrund der jeweiligen Schutzgebietsverordnung, dem Feldschutzgesetz oder der Straßenverkehrsordnung. „Die kumulativen Strafen können dann empfindlich hoch ausfallen“, meint die Bergwacht. Um nicht selbst auch noch den sensiblen Naturraum zu belasten, ist die Bergwacht bei ihren Diensten in den Schutzgebieten vermehrt auch zu Fuß oder inzwischen mit dem E-Bike unterwegs.
Tirols Schutzgebiete
87 Schutzgebiete wurden in Tirol von der Landesregierung verordnet, der Großteil ab den 1980er Jahren. Es gibt verschiedene Kategorien, sie unterteilen sich in:
- Nationalparks
- Naturparks
- Naturschutzgebiete
- Geschützte Landschaftsteile
- Landschaftsschutzgebiete
- Ruhegebiete
- Sonderschutzgebiete
Spezielle Informationen zu den Schutzgebiets-Kategorien finden Interessierte hier. Im Stubaital gelegene Schutzgebiete sind das Landschaftsschutzgebiet Serles-Habicht-Zuckerhütl, das Ruhegebiet Stubaier Alpen sowie das Ruhegebiet Kalkkögel.
Schutzgebietstafeln an den Grenzen
Schutzgebiete sind gemäß Tiroler Naturschutzgesetz von der Bezirksverwaltungsbehörde mit geeigneten Tafeln ausreichend zu kennzeichnen. Die an den Schutzgebietsgrenzen aufgestellten Hinweistafeln geben symbolhaft Auskunft über bestehende Verbote und dürfen weder beschädigt, zerstört oder unbefugt entfernt werden.
Aufstellung, Wartung und Instandhaltung der zahlreichen Tafeln hat die Tiroler Bergwacht im Rahmen ihrer Diensttätigkeit übernommen und leistet damit hunderte Stunden unentgeltlicher Naturschutzarbeit.
Bei besonderen Natur-Highlights erhalten Interessierte auf großen Informationstafeln umfassend Überblick über Flora und Fauna des jeweiligen Gebietes. Die im Stubai- und Wipptal zuständigen SchutzgebietsbetreuerInnen Mag. Klaus Auffinger, Mag.a Kathrin Herzer und Dipl.-Biologin Anna Radtke stehen für Informationen, Anregungen oder Fragen zu den Tiroler Schutzgebieten gerne zur Verfügung!
Was ist nicht erlaubt?
In Landschaftsschutzgebieten ist unter anderem jede erhebliche Lärmentwicklung sowie die Verwendung von Kraftfahrzeugen verboten, in Ruhegebieten gilt das Zweite. Ausnahmen gibt es entweder durch eine naturschutzrechtliche Bewilligung der Bezirksverwaltungsbehörde oder im Rahmen von Jagd, Fischerei, Sanierung von Wäldern, der Ver- oder Entsorgung und Instandhaltung von Schutzhütten oder der üblichen land- und forstwirtschaftlichen Nutzung, um nur einige Gründe zu nennen.
Wie verhält es sich bei Veranstaltungen?
Fahrten mit Kraftfahrzeugen in den Schutzgebieten, die aufgrund diverser Kultur- oder Sportveranstaltungen als notwendig erachtet werden, unterliegen genauso den gesetzlichen Bestimmungen. Dazu ist durch den Veranstalter bei der zuständigen Behörde, im konkreten Fall die Bezirkshauptmannschaft Innsbruck - Referat Umwelt, Jagd und Fischerei, rechtzeitig eine Bewilligung einzuholen.
Die Bergwacht-Einsatzstelle Stubai appelliert abschließend nochmals eindringlich, die Fahrverbote in den Schutzgebieten zu respektieren!
Weiteres zum Thema finden Sie hier.
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