Bergwacht-Einsatzstelle Stubai informiert
Zum Skivergnügen per Wohnmobil

geschlossene Rollos, beschlagene Scheiben - hier wurde genächtigt | Foto: Tiroler Bergwacht - Einsatzstelle Stubai
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STUBAI. Bis einschließlich heute, Pfingstmontag kann man heuer am Stubaier Gletscher noch das Skifahren genießen, ausgezeichnete Schnee- und Pistenverhältnisse machen dies möglich. Dann ist zunächst einmal Pause, bis der Sommerbetrieb am 29. Juni startet. Andere Skigebiete haben schon längst geschlossen, so konzentrierte sich zuletzt alles auf den Gletscher am Talschluss in Mutterberg.

Bergwacht kontrolliert Campinggesetz

Da erfahrungsgemäß viele SkifahrerInnen auch per Wohnmobil und ähnlich ausgestatteten Fahrzeugen anreisen, um direkt auf den Parkplätzen der Bergbahnen teilweise tagelang zu nächtigen, war die Einsatzstelle Stubai in den letzten Wochen und Monaten einige Male im Einsatz, meist an den Wochenenden ab 5:30 Uhr in der Früh.
Bei nur 12 behördlichen Kontrollen des Tiroler Campinggesetzes durch die beeideten BergwächterInnen seit Anfang des heurigen Jahres wurden bisher über 170 Personen angetroffen und belehrt, 158 "WildcamperInnen" beanstandet, davon 26 lediglich abgemahnt. 124 Personen zogen es vor, ein Organmandat in Höhe von 70 Euro gleich vor Ort zu bezahlen, 8 besonders Uneinsichtige hingegen wurden bei der Bezirksverwaltungsbehörde nach Aufnahme der Sachlage und Identitätsnachweis angezeigt. Sie müssen mit einem Strafbetrag von bis zu 220 Euro pro Person rechnen.

Wildcampen in Tirol verboten

Gemäß dem Tiroler Campinggesetz von 2001 ist das Campieren im Rahmen des Tourismus außerhalb behördlich bewilligter Campingplätze ausnahmslos verboten, auch schon der Versuch ist strafbar. Das gilt auch für Privatgrundstücke, Gemeinde-Parkplätze oder auch Parkmöglichkeiten bei Restaurants und Gasthäusern – auch eine Nacht ist nicht erlaubt. „Toleriert wird das Schlafen nur zur Erhaltung der Fahrtüchtigkeit“, erklärt die Bergwacht. „Trifft man aber versteckt auf einem Waldweg 20 Kilometer von Durchzugsrouten entfernt CamperInnen an, ist es vorbei mit der Glaubwürdigkeit!“
Ab dem dritten Tag verstoßen Wildcamper auch gegen das Meldegesetz. D.h. werden sie nach 3 Tagen ein weiteres Mal kontrolliert und können keinen Campingplatz-Nachweis erbringen, ergeht auch eine Anzeige nach dem Meldegesetz an die Bezirksverwaltungsbehörde.

Vermeintliche Unwissenheit, Ausreden und verbale Drohungen

„Tirol sieht uns nie wieder …“ oder „In anderen Ländern ist das kein Problem …“ oder „Wir campen nicht, sondern wir rasten nur …“ oder „Das Navi hat uns hierhin gelotst …“, so oder ähnlich lauten oft die Kommentare beanstandeter Wildcamping-Sünder. Um Ausreden ist mancher Camping-Enthusiast nicht verlegen, fast immer jedoch ist die Sachlage eindeutig. Beschlagene Scheiben, laufende Standheizungen oder Stromaggregate, zugezogene Rollos, Keile unter den Rädern, Müllsäcke neben den Fahrzeugen, zerwühlte Betten oder bei der Kontrolle noch schlafende Personen sprechen eine eindeutige Sprache. Auch das Umfeld des Standplatzes gibt Aufschlüsse. Aufgestellte Tische, Stühle und Grillgeräte, Zelte oder Hängematten zwischen Bäumen, Überreste eingenommener Mahlzeiten, Paletten mit Bierdosen und halbleere Flaschen sind untrügliche Merkmale erfolgter Nächtigungen. Gerne bleibt der Müll der Partynacht nach Abreise auch ungetrennt auf den Parkplätzen liegen und auch das sich zwangsläufig einstellende, menschliche Bedürfnis ist ein Problem – die MitarbeiterInnen der Bergbahnen können oft ein Lied davon singen.
Ganz hartgesottene „Diskutierer“, teilweise noch mit Restalkohol im Blut, lassen es sich auch zuweilen nicht nehmen, amtshandelnde BergwächterInnen verbal anzugreifen, sie zu beleidigen oder mit dem Rechtsanwalt zu drohen, da heißt es Ruhe bewahren und deeskalierend einzuwirken. Nützen jedoch alle Erläuterungen und gutgemeinten Ratschläge nichts, wird die Polizei unterstützend zu Hilfe gerufen!

Tourismusverbände schauen durch die Finger

Wildcamper zahlen keine Aufenthaltsabgabe an die Tourismusverbände, da Campingurlauber nur auf Campingplätzen ordnungsgemäß per Gästekarte gemeldet sind. Oft sind die Wildcamper mehrere Tage vor Ort, die Kontrollen der Bergwacht sind aber aus Personalgründen nur begrenzt möglich – die Dunkelziffer nicht kontrollierter Wildcamper dementsprechend hoch. Den Tourismusverbänden entgehen dadurch nur grob geschätzt zehntausende Euro Ortstaxen-Einnahmen, der wirkliche Verlust in ganz Tirol ist derzeit nicht realistisch abschätzbar.

Resümee der Einsatzstelle Fulpmes-Stubai

„Es sind heuer erst knapp fünf Monate vergangen und die langen Sommerferien stehen uns noch bevor“ so der Einsatzstellenleiter, „trotzdem mussten wir schon sehr viele Wildcamper feststellen!“ Tatsächlich sind nach den Corona-Jahren die Verkaufszahlen der Wohnmobile drastisch gestiegen, dementsprechend mehr Personen verbringen ihren Urlaub in den eigenen, mobilen Wänden in möglichst freier Natur – etliche davon immer wieder illegal.“
2023 wurden bei der Überwachung des Campinggesetzes allein im Gebiet der Einsatzstelle bei 144 Einsätzen mit 579 Dienststunden 510 Personen kontrolliert, dabei 370 Übertretungen festgestellt, die Folge daraus: 52 Abmahnungen, 20 Anzeigen und 299 Organmandate mit rund 21000 Euro Strafgeldern. Die Bilanz in den Jahren davor sah ähnlich aus, aufgrund fehlender Möglichkeit der Ausstellung von Organstrafverfügungen mussten dazu jedoch hunderte Anzeigen geschrieben werden.
Zukünftig wird die Einsatzstelle nur noch in Einzelfällen Abmahnungen aussprechen. „Jahrelang wurde fast ausschließlich informiert und abgemahnt, ein Lerneffekt ist dabei leider nicht zu erkennen. Das Gegenteil ist der Fall, die Leute werden immer dreister!“ meint die Bergwacht Stubai.

Strafhöhe beim Wildcampen

Einige europäische Länder kassieren schon seit Jahren hohe Bußgelder, in Italien ist mit 100-500 Euro zu rechnen, in Frankreich kann das gleiche Delikt auch bis zu 1500 Euro kosten. Rigoros streng geht es auch in der Slowakei, Slowenien, Kroatien, Ungarn, Portugal und Griechenland zu, hier gilt die Devise – besser einen Campingplatz ansteuern!
Für Tirol ist derzeit ein Gesetzesentwurf in Ausarbeitung, die Verwaltungsstrafen für Wildcampen bei Organmandaten von 70 auf 90 EUR pro Person sowie bei Anzeigen von 220 auf 600 EUR anzuheben. Die Erfahrung der Stubaier Einsatzstelle hat gezeigt – wirkliche Abschreckung, Wildcampen einzudämmen, sind die aktuellen Bußgelder nicht.

Drei Campingplätze im Stubai

Offizielle Campingplätze im Stubai, die in der Ferienzeit rechtzeitig gebucht werden sollten:
SONNENCAMPING STUBAI, Landesstraße 3, 6165 Telfes im Stubai
CAMPING STUBAI, Stubaitalstraße 94, 6167 Neustift im Stubaital
CAMPING EDELWEISS, Volderau 29, 6167 Neustift im Stubaital
Es ist an dieser Stelle festzuhalten, dass vollbesetzte Campingplätze kein „wildes Campieren“ rechtfertigen! Generell ist vor Reiseantritt sicherzustellen, dass man im Urlaubsort auch einen rechtmäßigen Stellplatz hat.

Kontakt bei Übertretungen

Hinweise aus der Bevölkerung zu „Wildcampern“ bitte unter: stubai@tbw.gv.at

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