Wenn Brückenschlag verfassungswidrig ist, ist es eine Wasserableitung aus dem Stubai auch
NEUSTIFT (cia). Aufhorchen hat der Völkerrechtsprofessor Peter Hilpold im Zusammenhang mit dem Brückenschlag lassen. Nach seiner Expertise für die Wirtschaftskammer Tirol wäre ein Zusammenschluss der Schigebiete Muttereralm, Schlick 2000 und Axamer Lizum nicht verfassungswidrig. Das Gutachten von Loibl/Hafner habe sich nicht nur auf ein zwischenzeitlich bereits geändertes Naturschutzgesetz bezogen und sei von falschen und mittlerweile neu formulierten Angaben ausgegangen, sondern würde sogar einen Großteil der Projekte zur Energieeffizienz unmöglich machen.
Konkret auf die Frage der BEZIRKSBLÄTTER nach der von der Tiwag geplanten Wasserableitung aus dem Stubai für das Speicherkraftwerk Sellrain 2, bestätigt Hilpold, dass dies nach der Lesart Loibl/Hafners ebenfalls verfassungswidrig wäre: "Das kann man so sagen!"
Ein ausführlicher Artikel zum Gutachten Peter Hilpold und der Wirtschaftskammer Tirol folgt!
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