Keine Fahrlässigkeit – Staatsanwaltschaft stellt Ermittlungen zu Kuhattacke ein
NEUSTIFT. Nach der tödlichen Kuhattacke auf eine deutsche Urlauberin im Stubai am 28. Juli 2014 (die BEZIRKSBLÄTTER berichteten) hat die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen wegen wegen fahrlässiger Tötung jetzt eingestellt.
Dem Tierhalter konnte demnach keine Verletzung der Sorgfaltspflicht nachgewiesen werden. Wie bereits berichtet waren im Bereich der Alm Schilder mit Warnhinweisen zu den Mutterkühen und deren Schutzinstinkten angebracht. Auch konnte nicht nachgewiesen werden dass sich die Tiere schon zuvor aggressiv gezeigt hätten.
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