Für alle burgenländischen Gemeinden
Neue Obergrenzen für Baulandpreise
Die burgenländische Landesregierung hat für jede einzelne Gemeinde eine Preisobergrenze für Bauland festgelegt. Ziel sei es, leistbare Grundstücke zu ermöglichen und spekulatives Horten von Bauland zu verhindern, heißt es in den Erläuterungen zur Verordnung. Die Preise bilden auch die Bemessungsgrundlage für die Baulandmobilisierungsabgabe, die die Besitzer von unbebautem Bauland ab heuer zu zahlen haben. Bei den gutachterlich festgelegten leistbaren Kaufpreisen handle es sich bloß um maximale...