Zwei Jahre bedingt für Beamten
Landesgericht St. Pölten: Urteil nicht rechtskräftig. TULLN / ST. PÖLTEN. Heute, 20.2.2018, musste sich jener Beamte vor Gericht verantworten, der bei der Ausstellung von Aufenthaltskarten an der Bezirkshauptmannschaft Tulln etwa 152.000 Euro in die eigene Tasche gesteckt haben soll. Als Begründung gab der Mann an, dass er durch Zufall – also bei einer irrtümlichen Manipulation – draufgekommen sei, dass dies nicht auffallen würde. Und so habe er weitergemacht. Am Landesgericht in St. Pölten...