Unmut über Registrierkassen
Die Einführung der Registrierkassenpflicht sorgt bei vielen Unternehmern für Ärger. BEZIRK. Ab 1.1.2016 gilt für Unternehmer mit einem Jahresumsatz über 15.000 Euro und Barumsätzen über 7.500 Euro die Registrierkassenpflicht. Ausnahmen gelten für Umsätze im Freien. Im Rahmen der so genannten „Kalte Hände“-Regelung sind Umsätze bis 30.000 Euro pro Jahr auf öffentlichen Straßen, Plätzen ohne Verbindung mit fest umschlossenen Räumlichkeiten von der Registrierkassenpflicht ausgenommen. Die...