Geschützter Landschaftsteil
Der Burschl ist ein geschützter Landschaftsteil nach § 13 Tiroler Naturschutzgesetz 2005 seit 1984
Ein geschützter Landschaftsteil ist ein „geschützter kleinräumiger Ausschnitt aus der Landschaft mit einem für dieses Gebiet festgelegtes Naturschutzziel. Dabei handelt es sich um Teile einer Landschaft, die weder in einem Schutzgebiet nach den §§ 10 (Landschaftsschutzgebiet), 11 (Ruhegebiet), 21 (Naturschutzgebiet) oder 22 (Sonderschutzgebiet) liegen, noch die Voraussetzungen für die Erklärung zum Naturdenkmal (§ 27) aufweisen. Ein geschützter Landschaftsteil hat jedoch große Bedeutung für den...