Lebensmittel-Einkauf
Bauernmärkte dürfen weiter offenhalten
Bauernmärkte dürfen auch während der Corona-Zeit stattfinden. Es gelten allerdings die bekannten Sicherheitsmaßnahmen. Für Bauernmärkte im Freien heißt das laut Landwirtschaftskammer eine Abstandsregel von mindestens einem Meter und die Verpflichtung zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes. Gleiches gilt für geschlossene Verkaufsräume von Direktvermarktern. Pro 10 m² Verkaufsfläche darf aber nur ein Kunde diesen Verkaufsraum betreten. Gelegenheitsmärkte wie Adventmärkte sind untersagt. Ist die...