Gleichheit in den Aufsichtsräten: Frauen- und Männerquote
Seit Januar gilt das Gleichstellungsgesetz von Frauen und Männern, das festlegt, dass in börsennotierten Gesellschaften und Großunternehmen, mit mehr als 1.000€ MitarbeiterInnen mindestens 30% der Aufsichtsrätinnen Frauen bzw. Männer sein müssen. TIROL. Es handelt sich nicht um eine sogenannte "Frauenquote", wie besonders Frauenlandesrätin Christine Baur betont, das Gesetz "verankert im Sinne des verfassungsrechtlichen Gleichheitsgebots die Geschlechterdiversität". Gültig ist die eingeführte...