Gleichheit in den Aufsichtsräten: Frauen- und Männerquote
Seit Januar gilt das Gleichstellungsgesetz von Frauen und Männern, das festlegt, dass in börsennotierten Gesellschaften und Großunternehmen, mit mehr als 1.000€ MitarbeiterInnen mindestens 30% der Aufsichtsrätinnen Frauen bzw. Männer sein müssen.
TIROL. Es handelt sich nicht um eine sogenannte "Frauenquote", wie besonders Frauenlandesrätin Christine Baur betont, das Gesetz "verankert im Sinne des verfassungsrechtlichen Gleichheitsgebots die Geschlechterdiversität".
Gültig ist die eingeführte Quote allerdings erst dann, wenn in den Aufsichtsräten mindestens sechs Frauen sitzen, der Frauen- bzw. Männeranteil der Belegschaft über 20% beträgt und wenn mindestens drei ArbeitnehmervertreterInnen in den Aufsichtsrat zu entsenden sind.
Tirol als Vorreiter
Mit dem stetig steigenden Frauenanteil bei Aufsichtsräten seit 2008 steht Tirol insgesamt sehr gut da und nimmt eine Vorreiterrolle ein. In zehn Jahren konnte eine Verdoppelung der Aufsichtsrätinnen festgestellt werden, erläutert auch Wirtschaftslandesrätin Patrizia Zoller-Frischauf.
"Womenomics"
Wenn ein Unternehmen gesetzlich nicht an die Einhaltung der Quote gebunden ist, kann das Projekt "Womenomics" helfen. Das Projekt des Landes, der Wirtschaftskammer Tirol und der Industriellenvereinigung Tirol gibt Frauen das nötige Handwerkszeug für die Position im Aufsichtsrat oder Beirat mit. Die Frauen lernen das nötige Know-How und werden motiviert, nach höheren Positionen zu streben.
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