Radverkehr
Temporäre Öffnung der Fußgängerzonen
INNSBRUCK. Neue Verkehrsregeln, die bis 30. April gültig sind, betreffen die Radfahrer in der Innenstadt. Die Fußgängerzonen Maria-Theresien-Straße und Altstadt sind für den Radverkehr temporär geöffnet. VerordnungAufgrund der derzeitigen Situation rund um Covid-19 ist das Radfahren im Innsbrucker Stadtgebiet nur gestattet, wenn dies der Grundversorgung oder der Fahrt in die Arbeit dient. Zur Verhinderung der weiteren Verbreitung von Covid-19 wurde das Befahren der Radwege entlang der...