Radverkehr
Temporäre Öffnung der Fußgängerzonen

Radfahren in der Fußgängerzonen Maria-Theresien-Straße und Altstadt bis 30.4. erlaubt. | Foto: zeitugnsfoto.at
  • Radfahren in der Fußgängerzonen Maria-Theresien-Straße und Altstadt bis 30.4. erlaubt.
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  • hochgeladen von Georg Herrmann

INNSBRUCK. Neue Verkehrsregeln, die bis 30. April gültig sind, betreffen die Radfahrer in der Innenstadt. Die Fußgängerzonen Maria-Theresien-Straße und Altstadt sind für den Radverkehr
temporär geöffnet.

Verordnung

Aufgrund der derzeitigen Situation rund um Covid-19 ist das Radfahren im Innsbrucker Stadtgebiet nur gestattet, wenn dies der Grundversorgung oder der Fahrt in die Arbeit dient. Zur Verhinderung der weiteren Verbreitung von Covid-19 wurde das Befahren der Radwege entlang der Innpromenade sowie des Sillufers untersagt. Um die erforderlichen Anfahrtswege für Bürger, die vor allem in systemerhaltenden Berufen tätig sind, zu verkürzen, hat sich die Stadt Innsbruck per Verordnung dafür entschieden, die Maria-Theresien-Straße und die Altstadt für den Radverkehr ab 24. März 2020 freizugeben. Die Verkehrsregelung gilt bis 30. April 2020. Dies betrifft die nördliche Maria-Theresien-Straße zwischen Anichstraße und Markt- bzw. Burggraben sowie der gesamte Bereich der Altstadt, das ist das von Marktgraben, Burggraben, Rennweg, Herrengasse, Herzog-Otto-Straße und Innrain umschlossene Gebiet.

Neue Regelungen

„Die Maßnahme den Radverkehr einzuschränken war notwendig, da sich während der Verkehrsbeschränkung zu viele Radfahrerinnen und Radfahrer insbesondere entlang der Innpromenade aufhielten. Um die notwendigen Wege mit dem Fahrrad wie Einkaufen, einen Arztbesuch oder die Fahrt zur Arbeit und nach Hause zu verkürzen, haben wir Regelung in der Maria-Theresien-Straße und der Altstadt zwischenzeitlich aufgeboben“, betont Vizebürgermeister Johannes Anzengruber.

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