Hitler-Haus-Enteignung beim Verfassungsgerichtshof
BRAUNAU. Im Dezember vergangenen Jahres hatte der Nationalrat mehrheitlich die Enteignung der bisherigen Besitzerin des Hitler-Geburtshauses in Braunau beschlossen. Laut einem Bericht der Tageszeitung "Kurier" hat diese nun beim Verfassungsgerichtshof (VfGH) einen Antrag dagegen eingebracht. Das Gesetz zur Enteignung wurde erst im Dezember 2016 vom Nationalrat verabschiedet. Der Bund ist damit verpflichtet, Maßnahmen zu setzen, damit das Haus nicht zur Pilgerstätte für Neonazis wird. Die...