Neues Gesetz
400.000 Euro Wahlkampfkostenobergrenze für Grazer Parteien
Künftig sollen Parteien im Grazer Gemeinderatswahlkampf nur noch maximal 400.000 Euro ausgeben dürfen, eine entsprechende Gesetzesnovelle wird dem zuständigen Unterausschuss vorgelegt. GRAZ/STEIERMARK. Eine Obergrenze für Wahlkampfkosten von 400.000 Euro pro Partei bei Gemeinderatswahlen in der Stadt Graz soll kommen: Das Land Steiermark will eine entsprechende Gesetzesnovelle dem zuständigen Unterausschuss vorlegen. Dem zuvor gegangen war eine Petition der Stadt Graz an das Land. Zudem sollen...