Bescheid zurückgewiesen
Gockel darf in Neydharting weiter krähen
Weil ein Hahn und seine Hennen zu laut waren, wollte der Bürgermeister von Neydharting der privaten Hühnerhaltung per Bescheid den Garaus machen. Doch der Halter des Federviehs legte Beschwerde ein und bekam vom Landesverwaltungsgericht OÖ Recht. BAD WIMSBACH-NEYDHARTING. Einem Liegenschaftseigentümer wurde die Haltung von Hühnern und Hähnen auf seinen Grundstücken per Bescheid des Bürgermeisters untersagt. "Durch die Hühnerhaltung komme es zu Belästigungen der Nachbarn, welche das zumutbare...