St. Johann – Verkehr
30er-Limit im Bereich des neuen KiM
ST. JOHANN. Der St. Johanner Gemeinderat beschloss einstimmig die Verordnung einer 30-km/h-Zone in der Innsbrucker Straße im Bereich KiM (Kreisverkehr bis Ende Farberweg) sowie ein Halte- und Parkverbot. Die Verordnung beruht auf einem Verkehrsgutachten. Mehrere Mandatare forderten (vorerst vergeblich) die Ausweitung der 30er-Zone im weiteren Verlauf der Straße im Sinne der Verkehrsicherheit.