„Nur die Wenigsten nehmen Kassbon mit“
Die Einführung der Registrierkassenpflicht sorgt bei vielen Unternehmern für Ärger. BEZIRK. Seit Einführung der Registrierkassenpflicht mit Jahresbeginn, muss den Kunden für jeden Kauf ein Beleg ausgehändigt werden, den sie bis vor die Ladentür mitnehmen müssen. Zudem haben sie im Fall einer Kontrolle eine Mitwirkungspflicht. Sanktionen für Kunden, die die Rechnung verweigern, gibt es aber keine. Übergangsfrist bis 31. 3. 2016 Da bis 31. März 2016 eine Übergangsfrist eingeräumt wurde, gibt es...