AK rät: Lohnabrechnungen kontrollieren lassen!
BEZIRK FREISTADT. In den Kollektivverträgen sind alle wichtigen wechselseitigen Rechte und Pflichten geregelt, die aus einem Arbeitsverhältnis entstehen. Auch und vor allem die Regelungen zu Entlohnung, Sonderzahlungen und Zuschlägen. "Dennoch kommt es immer wieder vor, dass Einstufung und Bezahlung nicht den dort festgeschriebenen Bedingungen entsprechen", bedauert Klaus Riegler, der Leiter der Arbeiterkammer-Bezirksstelle Freistadt. Erst kürzlich sicherte die Arbeiterkammer einem...