Corona-Virus
Schutzmaskenpflicht im Magistrat Steyr
Maskenpflicht in den Amtsgebäuden der Stadt Steyr STEYR. Ab Dienstag, 14. April, gilt für den Parteienverkehr in den Amtsgebäuden der Stadt Steyr eine Schutzmaskenpflicht. Es wird ersucht nur bei dringend notwendigen Erledigungen sowie nach telefonischer Voranmeldung persönlich im Amt zu erscheinen und den entsprechenden Sicherheitsabstand einzuhalten.