Meldeamt und Passamt Steyr-Stadt
Schalter geschlossen

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Wegen des Coronavirus sind im Passamt und Meldeamt des Steyrer Magistrates (Rathaus, Stadtplatz) aus Sicherheitsgründen alle Schalter geschlossen. Den Bürgern wird empfohlen, bei dringend notwendigen Erledigungen wenn möglich die elektronischen Medien zu nützen.
STEYR. Für das Meldeamt können sich hier elektronisch über www.oesterrreich.gv.at an- oder abmelden. Dazu brauchen Sie Handy-Signatur oder Bürgerkarte.
Falls Sie keine Handysignatur oder Bürgerkarte haben, füllen Sie bitte vollständig einen Meldezettel aus, scannen diesen Meldezettel ein und fügen nach Möglichkeit einen Scan eines amtlichen Lichtbildausweises (Reisepass, Personalausweis oder Führerschein) bei. Sie erhalten Ihre Bestätigung der Meldung in elektronischer Form. Falls Sie in Ausnahmefällen eine Bestätigung der Meldung in Papierform möchten, teilen Sie dies bitte in diesem Mail mit.
Meldung in Papierform:
Falls Sie nicht die Möglichkeit haben, Ihre Meldung elektronisch oder mittels E-Mail durchzuführen, so können Sie das auch in Papierform erledigen. Benutzen Sie dazu bitte unseren Briefkasten. Werfen sie den vollständig ausgefüllten, vom Unterkunftgeber unterschriebenen, Meldezettel nach Möglichkeit mit Ausweiskopie in den Briefkasten ein. Sofern keine Möglichkeit der elektronischen Übermittlung der Meldungs-Bestätigung angeführt wird, wird Ihnen die Bestätigung der Meldung zugesandt. Selbstverständlich steht auch der Postweg zur Verfügung. Fragen bitte unter der Tel. 07252/575-231 bzw. 232, Fax 07252/575-410 E-Mail: meldeamt@steyr.gv.at
Meldebestätigung: bitte klären Sie in dieser Ausnahmesituation, ob wirklich eine Meldebestätigung notwendig ist (telefonische Rückfrage mit der Institution, welche die Meldebestätigung benötigt). Weisen Sie darauf hin, dass in vielen Bereichen Abfragen aus dem Zentralen Melderegister möglich sind und diese auch genutzt werden sollten. Falls Sie trotzdem eine Meldebestätigung benötigen, so beantragen Sie diese nach Möglichkeit elektronisch über oesterreich.gv.at, mittels E-Mail über meldeamt@steyr.gv.at schriftlich oder durch Einwerfen in den Postkasten.
Meldeauskunft: überlegen Sie sich, ob Sie wirklich eine Meldeauskunft brauchen. Wenn ja, nach Möglichkeit elektronisch über oesterreich.gv.at, mittels E-Mail über meldeamt@steyr.gv.at oder schriftlich.
Passamt:
In Ihrem eigenen Interesse sollten Passanträge nur gestellt werden, wenn Sie einen Reisepass brauchen, um im Zuge der Corona-Krise notwendige Tätigkeiten durchzuführen (zum Beispiel als Kraftfahrer Ausliefern von Versorgungsgütern). In diesem Fall wenden Sie sich bitte telefonisch unter der Nummer 07252/575-533 bzw. 535 an das Passamt des Steyrer Magistrates. E-Mail passamt@steyr.gv.at
Bestätigungen:
Sie brauchen eine Bestätigung zum Beispiel für Wohnbeihilfe, Mutter-Kind-Zuschuss, Familienkarte oder 4 You Card. Sie bekommen dieses Bestätigung elektronisch auf folgende Weise: Formular ausfüllen, einscannen und per E-Mail an meldeamt@steyr.gv.at senden. Nach Bestätigung wird das Formular retourniert.
Postalisch: Anträge werden bestätigt und an das Land Oberösterreich weitergeleitet. Wenn beim Ansuchen um Wohnbeihilfe alle erforderlichen Unterlagen mitgeschickt werden, kann eine Weiterleitung an das Land erfolgen.
Persönlich: Bitte den Antrag in den dafür vorgesehenen Briefkasten einwerfen.
Persönlicher Kontakt ist durch das Hoffenster ist möglich, bitte bemerkbar machen.
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