Geld als Wohnbeihilfe
VfGH gibt Stadt Wien bei der Mindestsicherung recht
Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat mehrere Bestimmungen zu Sozialhilfen aufgehoben. Unter anderem, dass die Länder für die Deckung eines erhöhten Wohnbedarfs rein nur Sachleistungen gewähren dürfen. Somit sollten die Gelder bei erhöhtem Wohnaufwand direkt an die Vermieter und nicht an die Sozialhilfeempfänger überwiesen werden. Wien hat sich dagegen gewehrt. Und fühlt sich nun bestätigt. WIEN. Das Soizalhilfe-Grundgesetzt (SH-GG) schreibt vor, dass Miete und Betriebskosten für das Wohnen für...