Neuregelung
Rechtsanspruch auf Sonderbetreuungszeit ist fix
TIROL (eha). Die Sonderbetreuungszeit zur Betreuung von Kindern wird ausgeweitet und es gibt nun auch einen Rechtsanspruch darauf. Die Sonderbetreuungszeiten gibt es bereits seit dem Frühjahr 2020. Bis dato musste der Arbeitgeber für diese Sonderbetreuungszeiten seine Zustimmung geben. Mit der nun vereinbarten Neuregelung gibt es rückwirkend mit 1. November einen Rechtsanspruch auf die Sonderbetreuungszeit - die Zustimmung des Arbeitgebers ist nicht mehr nötig. „Wir freuen uns besonders für die...