Studienbeilhilfe 2023/2024
Antragsfrist endet am 15. Dezember 2023
Rund 10 Prozent der Berechtigten stellen keinen Antrag. Der Grund: Unwissen. Noch bis Freitag, 15. Dezember 2023, besteht die Möglichkeit, um Studienbeihilfe für das Wintersemester 2023/24 anzusuchen. Anspruchsberechtigte, die ihren Antrag bis zu diesem Stichtag einreichen, bekommen die Studienbeihilfe rückwirkend mit Semesterbeginn ausbezahlt. „Wer noch keinen Antrag gestellt hat, sollte dies schnellstens machen“, informiert Landesstatthalterin Barbara Schöbi-Fink. Die Antragstellung ist ganz...