Streng geregelt
Meldepflicht für Osterfeuer
Osterfeuer sind in der Nacht von Karsamstag auf Ostersonntag zulässig, sind aber bei den Gemeinden zu melden. BEZIRK FELDKIRCHEN. Brauchtumsfeuer sind in der Nacht von Karsamstag auf Ostersonntag unter bestimmten Umständen erlaubt – Besondere Rücksicht auf Tiere und Umwelt nehmen. Osterfeuer sind zu meldenWie jedes Jahr tritt zu Ostern die Kärntner Verbrennungsverbot-Ausnahmeverordnung in Kraft. Osterfeuer sind demnach in der Nacht von Karsamstag auf Ostersonntag grundsätzlich zulässig....