Kössen - Freizeitwohnsitzabgabe
Bgm. Flörl: "Es ist mit Säumniszuschlägen zu rechnen"
Kössen/Freizeitwohnsitzabgabe – Gefahr des Säumniszuschlags. KÖSSEN (red.). Die Frist für die Abgabe der Freizeitwohnsitzabgabe ist mit Ende April abgelaufen. Bis zu diesem Termin sollten Freizeitwohnsitz-Besitzer die Freizeitwohnsitzabgabe geleistet haben. "Leider haben sich nicht alle an diese neue Landes-Regelung gehalten, weshalb ich als Bürgermeister noch einmal darauf hinweise, dass diese Abgabe verpflichtend zu leisten ist. Da die Frist mit 30. April abgelaufen ist, ist in weiterer Folge...