Wann ist ein Hund in Österreich ein Blindenführhund
Wann ist ein Hund ein Blindenführhund? Laut § 39a Bundesbehindertengesetz ist ein Blindenführhund ein Hund, der sich bei Nachweis der erforderlichen Gesundheit und seiner wesensmäßigen Eignung sowie nach Absolvierung einer speziellen Ausbildung - vor allem im Hinblick auf Gehorsam und Führfähigkeit - besonders zur Unterstützung eines blinden oder hochgradig sehbehinderten Menschen eignet. Der Blindenführhund soll den behinderten Menschen im Bereich der Mobilität weitgehend unterstützen, die...