Mehr Geld für die Gemeindekassen
Die lange geforderte Zweitwohnsitzabgabe in Tourismusgemeinden darf ab 2019 eingehoben werden. BEZIRK (ju). Mit dem neuen Tourismusgesetz hat der Landtag auch den Weg für einen "autonomen Zuschlag zur Freizeitwohnungspauschale", besser bekannt als Zweitwohnsitzabgabe, geebnet. Druck, diese Abgabe einzuführen, kam seit vielen Jahren auch aus den Tourismusgemeinden im Seengebiet. Begründung: Es müsse ein finanzieller Ausgleich geschaffen werden, um die Infrastruktur aufrecht erhalten zu können,...