Wildschweine drängen von Norden her in unsere Reviere
Angst vor der Wildschwein-Schwemme
REGION. Sie sind schon da! In Telfs, Pettnau und in Leutasch wurden in den letzten Monaten bereits Wildschweine von Jägern erlegt, in Kematen wurde ein Tier überfahren. "Ja leider, die Wildschweine kommen!", sagt Reinhard Weiß, der Telfer Referatsleiter Umwelt - Forst - Landwirtschaft.
"Es wird ein spannendes Thema in den nächsten Jahren", meint der Telfer Förster dazu. Neben dem Wolf, der von Süden nach Tirol einzuwandern droht und die Bauern schreckt, drohen nun Wildschweine vom Norden über Tiroler Felder herzufallen.
Bestände müssen in Schach gehalten werden
Für Wildschweine gibt es in Tirol keine Schonzeit, sie sind das ganze Jahr bejagbar und aufkommende Bestände müssen in Schach gehalten werden, erklärt Bezirksjägermeister Thomas Messner: "Wenn die sich bei uns vermehren, haben wir ein großes Problem." Wird eine Bache mit Frischlingen bzw. eine Tragende Bache entdeckt (darf nicht bejagt werden), ist Alarmstimmung angesagt. Die Wildschweine richten enorme Flurschäden an. "Wir machen unsere Jäger darauf aufmerksam, hier ist sehr sensibel vorzugehen", sagt Messner, der Fachleute einladen will, um unsere Jäger und vor allem Jungjäger zu schulen, dieses in unseren Breiten noch "fremde" Wild kennenzulernen und richtig zu bejagen. "Für Wildschweine sind die Täler und das Gebirge nicht ideal, aber im Inntal finden sie perfekte Bedingungen vor", meint Messner.
Wildschweine dringen von Norden her in unsere Region vor
Woher die Wildschweine kommen, ist laut Reinhard Weiß eine gute Frage. Er und auch Messner vermuten aufgrund von Beobachtungen im Karwendelgebiet, Leutasch bis Reith bei Seefeld, dass die Tiere über Ehrwald durch das Gaistal oder über Scharnitz ins Inntal gelangen. "Auf den Wildkameras tauchen von Wildermieming bis Zirl immer wieder Wildschweine auf, vom Keiler bis zur Bache mit Frischlingen", weiß Reinhard Weiß: "Für die klein strukturierte Landwirtschaft ist eine dauernde Belastung durch die Wildschweine nicht tragbar. Und für die Jagdausübungsberechtigten, die für den Wildschaden aufkommen müssen ebenfalls nicht."
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