Coronavirus: Gesundheitsbehörde warnt
Corona-Aufruf für das Telfer Bad

Behörden-Aufruf betrifft alle, die in diesem Zeitraum im Telfer Bad waren: Sonntag, 24. Oktober, 14 bis 16 Uhr und Dienstag, 26. Oktober, 10.30 bis 12.30 Uhr. | Foto: Symbolfoto BB Telfs
  • Behörden-Aufruf betrifft alle, die in diesem Zeitraum im Telfer Bad waren: Sonntag, 24. Oktober, 14 bis 16 Uhr und Dienstag, 26. Oktober, 10.30 bis 12.30 Uhr.
  • Foto: Symbolfoto BB Telfs
  • hochgeladen von Georg Larcher

TELFS. Nachdem der Behörde vier positive Coronavirus-Testergebnisse mit Delta-Mutationsverdacht für Personen aus dem Bezirk Innsbruck-Land vorliegen, die sich laut den behördlichen Erhebungen am Sonntag (24. Oktober 2021) von 14 bis 16 Uhr sowie am Dienstag (26. Oktober 2021) von 10.30 bis 12.30 Uhr im „Telfer Bad“ aufgehalten haben, unternimmt die Gesundheitsbehörde vorsorglich einen öffentlichen Aufruf:

Vorsorglicher PCR-Test nach "Telfer Bad"-Besuch

Personen, die sich im genannten Zeitraum ebenfalls an der Örtlichkeit aufgehalten haben, werden gebeten, vorsorglich einen PCR-Test durchzuführen. Zudem sollen diese Personen bis 14 Tage nach Aufenthalt an der genannten Örtlichkeit auf ihren Gesundheitszustand achten und vorsorglich verstärkt Hygiene- und Sicherheitsmaßnahmen beachten wie Abstand halten, Mund-Nasen-Schutz tragen und Menschenansammlungen meiden.

Selbstanmeldung zu PCR-Test mit Code IL-Aufruf-TelferBad-011121

Um eine schnellstmögliche Testanmeldung für die von dem Aufruf betroffenen Personen abzuwickeln, wurde von der Leitstelle Tirol ein eigener Anmeldevorgang bereitgestellt. Konkret: Über  www.tiroltestet.at Anmeldung zum PCR-Test auswählen, „Einmeldung starten“ und „Ich habe von der Behörde die Info erhalten, mich zu melden“ auswählen. Dort sind der Code IL-Aufruf-TelferBad-011121 einzugeben und die Anmeldedaten auszufüllen. Dies ermöglicht es auch den MitarbeiterInnen im Contact Tracing gegebenenfalls eine noch schnellere Zuordnung vorzunehmen.

Bei Auftreten von Symptomen wie Schnupfen, Husten, Halsschmerzen, Fieber, Kurzatmigkeit oder dem plötzlichen Verlust des Geschmacks- und Geruchssinns gilt es, umgehend eine Selbstanmeldung über  www.tiroltestet.at durchzuführen oder die Gesundheitshotline 1450 zu kontaktieren. Bei der Kontaktaufnahme mit dem Hausarzt bzw. der Hausärztin soll dies jedenfalls telefonisch erfolgen.

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