Telfer Gemeinderat will 40er im Ortsgebiet prüfen lassen

Tempo 40 künftig im Telfer Ortsgebiet? | Foto: Symbolfoto Archiv
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TELFS. Vize-Bgm. Christoph Walch (Grüne) erinnerte an die Gesprächsreihe in den einzelnen Ortsteilen, durch die sich das Thema Verkehr wie ein roter Faden zog. „Ich war bei allen sechs Ortsteilgesprächen dabei – Verkehr war immer das Thema!“, bestätigte auch GR Georg Pfanzelt (WFT).
Weil dabei von den BürgerInnen immer über Gefährdung, Raser und Lärmbelästigung geklagt wurde, erwägt man generell Tempo 40 im gesamten Ortsgebiet (ohne Mösern) - außer auf Bundes- und Landesstraßen sowie in jenen Bereichen, in denen jetzt schon Tempo 30 gilt.
„Wir wollen Wohnqualität, Lebensqualität und Verkehrssicherheit für unsere Bevölkerung erhöhen “, meint Walch. Das unterstreicht auch Ersatzgemeinderätin Elisabeth Oberthanner (WFT): „Wir müssen auf die Bevölkerung hören!“
GV Michael Ebenbichler (FPÖ) spricht sich gegen eine Temporeduktion aus: „Irgendwann wird alles verboten – es soll so bleiben wie es ist! Das meinen auch GV Angelika Mader und GR Vinzenz Derflinger (ÖVP): „Man muss die bestehenden Limits besser kontrollieren!“ GR Herbert Klieber hält nichts von einer Reduktion: „Irgendwann müssen wir dann die Autos überhaupt weglassen!“
GR Simon Lung (WFT) sieht das anders: „Ich bin für Tempo 40. Man denkt oft nur als Autofahrer – nicht als Radfahrer oder Fußgänger“. Ein genereller „Vierziger“ „bringt sicher eine verbesserte Lebensqualität für die Anrainer“, ist auch Ersatzgemeinderat Ing. Daniel Gufler (WFT) überzeugt.

Mehrere Mandatare befürchten, Tempo 40 generell einzuführen sei nicht gesetzeskonform. „Das gibt es ein negatives Verfassungsgerichtshof-Urteil“, weiß GR Sepp Köll (TN). Auch GR Mag. Norbert Tanzer (PZT/SPÖ) sieht das so: „Wir müssen das zur Kenntnis nehmen!“ Dem widersprach Bgm. Christian Härting (WFT): „Das kam deswegen, weil das zugrundeliegende Gutachten nicht fachkundig war.“

Mit 14:7 Stimmen beschloss der Gemeinderat
schließlich, vom Verkehrs-Sachverständigen Ing. Helmut Hirschhuber eine Geschwindigkeitsreduktion gem. § 20 StVO auf 40 km/h für das gesamte Ortsgebiet (ausgenommen Bundes- und Landesstraßen sowie Mösern) prüfen zu lassen.

(Quelle: telfs.at)

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