"Fast wäre ich blind geworden"
Mit Tackermaschine ins Auge geschossen, aber kein Schmerzensgeld
PUCH/HALLEIN (tres). Danijela Ceko hatte im Mai 2014 einen tragischen Arbeitsunfall.
Sie arbeitete gerade als Verpackerin in einer Pucher Firma, als ihr Vorgesetzter kam. "Er hat sich eine neue Tackermaschine, die neben mir lag, angesehen und mir damit ins rechte Auge geschossen", berichtet die Halleinerin.
Mit der Rettung kam sie ins Krankenhaus, zweimal wurde sie operiert. "Ich war elf Tage blind und es hat fast so ausgesehen, als würde ich mein Augenlicht rechts ganz verlieren", sagt Ceko, "heute sehe ich auf diesem Auge immer noch nicht gut. Ich bin jetzt zu zehn Prozent behindert und brauche seit dem Vorfall eine Brille."
"Er hat sich nie entschuldigt"
Am schlimmsten trifft es die Mutter von zwei Kindern aber, "dass sich mein Vorgesetzter nie bei mir entschuldigt hat. Auch wenn er von der Absicht mich zu verletzen freigesprochen wurde: Er hat mich nie im Krankenhaus besucht oder sich erkundigt, wie es mir geht. Stattdessen hat er mich an meinem ersten Arbeitstag nach dem Unfall blöd angeredet und gemeint, heute hätte er nichts in der Hand, mit dem er mich verletzen könnte."
Dabei kommen der Frau auch heute noch die Tränen. Zudem wurde Ceko im heurigen April gekündigt: "Zuerst wurde ich verletzt und dann schmeißen sie mich raus mit meiner Behinderung."
"Kein weiterer Kommentar"
Mittlerweile hat sie eine Neuanstellung, "wenn auch im Schichtbetrieb", das erhoffte Schmerzensgeld blieb aber aus, "obwohl ich seit dem Unfall viel Geld in Medikamente investieren muss. Ich verstehe das einfach nicht."
Der Vorgesetzte, der die Verletzung zu verantworten hat, erklärt der Redaktion am Telefon: "Ja, es hat einen Vorfall gegeben, aber ich wurde freigesprochen und möchte dazu keinen weiteren Kommentar abgeben."
Ein Kollege müsste zahlen
Othmar Praml, Leiter der AK-Bezirksstelle, erklärt, warum Ceko rechtlich kein Schmerzensgeld bekommt: "Der Dienstgeber bezahlt für jeden Angestellten eine Unfallversicherung und kauft sich damit vom Schmerzensgeld quasi frei. Hätte ein Kollege Frau Ceko verletzt, hätte sie diesen zivilrechtlich auf Schmerzensgeld klagen können. Weil es aber ein Vorgesetzter war, haftet er nur, wenn der Schaden vorsätzlich passiert wäre, er ihr also absichtlich ins Auge geschossen hätte. Man bekommt als Arbeitnehmer nie Schmerzensgeld, außer ein "normaler" Kollege verletzt einen fahrlässig. Oder ein Vorgesetzter mit Absicht."
Über die fehlende Entschuldigung sagt Praml: "Das ist die moralische Seite und natürlich etwas Arges."
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