Volksanwaltschaft
"Melden Sie sich, wir schauen den Behörden auf die Finger"
Die Volksanwaltschaft ist Anlaufstelle für Beschwerden gegen Behörden: Volksanwältin Schwarz war in Hallein.
HALLEIN/WIEN. Gaby Schawrz arbeitete 37 Jahre beim ORF, unter anderem als Programmchefin im Landesstudio Vorarlberg. Es folgte der Gang in die Politik, auf der Liste Sebastian Kurz. Seit Juni 2022 ist Schwarz als Nachfolgerin von Werner Amon Volksanwältin.
REGIONALMEDIEN: Sie besuchen als Volksanwältin das Land Salzburg, waren soeben im Pongau und heute in Hallein. Zusammengefasst: wo drückt der Schuh?
SCHWARZ: Was mich beeindruckt hat, ist, wie vielfältig und bunt die Anliegen der Menschen sind und wie wir helfen können. In meinen Bereich fallen vor allem Anliegen zur Bauordnung, Grundstückswidmungen, Straßenbau, Fragen zur Alternativenergie. Wie ist es wenn der Nachbar eine Luftwärmepumpe baut, wie laut darf diese sein? Fragen zum Thema Finanzen und Energiekostenausgleich sind enorm angestiegen. In solchen Fragen ist die Volksanwaltschaft zuständig, wir sind das Kontrollorgan für Landesregierungen, Bezirkshauptmannschaften und Gemeinden.
Was darf die Anwaltschaft?
SCHWARZ: Unsere Aufgabe ist es, zu erheben, ob es Fehlentscheidungen von Behördengen gegeben hat. Wir dürfen nicht in zivilrechtliche Prozesse eingreifen oder Gerichtsprozesse beobachten. Jeder Bürger kann sich an die Volksanwaltschaft wenden, Die Bescheide werden von unseren Juristen geprüft, wir wenden uns dann mit gezielten Fragen an die jeweiligen Gemeinden und fordern Informationen gezielt ein. Wir sind überparteilich und handeln im Sinn unserer Beschwerdeführer. Die Zusammenarbeit mit den Behörden ist gut, die Verwaltung ist fast immer bemüht zu kooperieren. Manche Dinge ziehen sich über Jahre hin, zum Beispiel Grundstücksumwidmungen. Bewegung kommt dann häufig über über die Medien, etwa die Sendung "Der Bürgeranwalt" im ORF. Je mehr Öffentlichkeit wir haben, desto besser und schneller. Während der Pandemie waren Sprechtage schwierig bis gar nicht möglich, das ging nur per Telefon oder Mail. Jetzt merken wir den großen Unterschied, wenn die Gespräche direkt passieren. Das ist auch für unsere Klienten besser. Auch wenn wir nicht zuständig sind, geben wir so gut es geht Auskünfte. Bei Nichtzuständigkeit verweisen wir gerne auf andere Stellen.
Wenn Jemand Beschwerden hat, wie kann der Kontakt hergestellt werden?
SCHWARZ: Sie melden sich bei uns per Telefon oder Mail. Auf der Homepage volksanwaltschaft.gv.at ist alles beschrieben. Dort finden sie alle Termine von Sprechtagen und sämtliche Kontakte. Nach der Kontaktaufnahme werden Termine und Kontakte zugeteilt. Die Unterlagen sollten am besten im Voraus geschickt werden.
Sie sind auch zuständig für die Justizanstalten?
SCHWARZ: Auch hier gibt es Sprechtage, sowohl für das Personal wie für die Insassen. Unser Schwerpunkt ist aktuell das Thema Jugend in Haft. wir konnten erreichen, dass vonseiten des Justizministeriums eine Arbeitsgruppe ins Leben gerufen wurde, mit unserer Kommission als Beteiligung. Gerade wenn es um die Jugend geht, ist gut ausgebildetes Personal nötig, gerade auch beim Maßnahmenvollzug. Wichtig für die Jugend sind Ausbildungsmöglichkeiten und Erreichbarkeit durch Familie und Freunde, gerade wenn diese aus anderen Bundesländern stammen. Die Verbindung zur Familie ist entscheidend für den Resozialisierungsprozess.
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