Grob fahrlässige Tötung
Vier Anklagen nach tödlichem Unfall in der AustroCel

Unfall mit Todesfolge am 22. Juni 2022 in Hallein. | Foto: Martin Schöndorfer
  • Unfall mit Todesfolge am 22. Juni 2022 in Hallein.
  • Foto: Martin Schöndorfer
  • hochgeladen von Thomas Fuchs

Am 2. Juni 2021 kam ein Arbeiter bei einem Betriebsunfall ums Leben: Jetzt werden vier Personen von der Staatsanwaltschaft Salzburg angeklagt, unter anderem wegen grob fahrlässiger Tötung.

HALLEIN/SALZBURG. Am 2. Juni 2021 riss in der Zellstoffkocherei der AustroCel ein Hochdruck-Gasrohr, die Regionalmedien berichteten. Ein Arbeiter verunglückte dabei tödlich, Anrainer wurden durch Austritte verletzt. Der Fall kommt jetzt vor das Landesgericht Salzburg: Die Staatsanwaltschaft Salzburg brachte einen Strafantrag gegen vier Personen ein. Das hat Marcus Neher, Sprecher der Staatsanwaltschaft Salzburg, bestätigt.

Massive Vorwürfe gegen vier Personen

Laut Anklage sind praktisch sämtliche vorgeschriebene Sicherheitsvorkehrungen nicht eingehalten worden. Gegen einen ehemaligen Geschäftsführer und drei weitere, leitende technische Angestellte wurde nun Anklage wegen grob fahrlässiger Tötung, grob fahrlässiger Körperverletzung einiger Anrainer und fahrlässiger Beeinträchtigung der Umwelt eingebracht. Laut Anklage soll unter anderem das Hochdruckrohr entgegen der Vorschriften zu dünn gewesen sein. Es soll laut Anklage auch nicht regelmäßig gewartet worden sein. Es sei auch verabsäumt worden, die Rohre zu überprüfen, obwohl laut Anklage die Korrosion bereits deutlich sichtbar gewesen sein soll.

"Rohr wurde nie zertifiziert"

Laut Staatsanwaltschaft war das besagte Rohr mit „hohem Gefahrenpotenzial“ klassifizierbar, und unterlag somit rechtlich sowohl einer Zertifizierungserfordernis als auch einer Überwachungserfordernis. Zu einer Zertifizierung sei es aber laut Anklage seit 2004 nie gekommen. Auch die Überwachungserfordernis soll unterlassen worden sein. Dadurch hätte das Rohr nie vorschriftsgemäß durch eine amtliche Stelle regelmäßig kontrolliert werden können.

Die Anklagen wurden laut Sprecher Marcus Neher bereits zugestellt, ein Prozesstermin ist noch offen. Bei einem Schuldspruch droht eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren. Hinzu kommt auch eine Verbandsgeldbuße gegen das Unternehmen.

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