KFV
Vorsicht vor ungesicherten Pools und Plantschbecken

Aufgrund mehrerer Ertrinkungsunfälle im heurigen Jahr warnt das KFV vor ungesicherten Gewässern und appelliert an Eltern und Aufsichtspersonen gewisse Sicherheitsvorkehrungen zu treffen. | Foto: Pixabay/stevepb (Symbolbild)
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  • Aufgrund mehrerer Ertrinkungsunfälle im heurigen Jahr warnt das KFV vor ungesicherten Gewässern und appelliert an Eltern und Aufsichtspersonen gewisse Sicherheitsvorkehrungen zu treffen.
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Der Sommer ist leider immer wieder Zeit der tragischen Ertrinkungsunfälle bei Kindern. Das Kuratorium für Verkehrssicherheit macht in diesem Zusammenhang auf die Gefahren von ungesicherten Pools und Plantschbecken aufmerksam. 

TIROL. Wie gefährlich offene und vor allem ungesicherte Wasserstellen sein können, musste man dieses Jahr leider bereits öfter feststellen. Zu oft kam es zu tragischen Ertrinkungsunfällen bei Kindern. Schon wenige Zentimeter Wassertiefe können für Kinder zur Ertrinkungsfalle werden. In Österreich ist Ertrinken die zweithäufigste unfallbedingte Todesursache bei Kindern.

Das Kuratorium für Verkehrssicherheit (KFV) appelliert deswegen an Eltern und Aufsichtspersonen ihre Kinder in und am Wasser niemals aus den Augen zu lassen und Pools mit geeigneten Abdeckungen bzw. Umzäunungen zu sichern.

„Gerade bei Gewässern im häuslichen Umfeld wird das ertrinkende Kind oft zu spät bemerkt. Solche tragischen Unfälle führen uns vor Augen, dass Kinder in und am Pool nie unbeaufsichtigt bleiben dürfen. Zusätzlich sollten auch unbedingt Sicherheitsvorkehrungen, wie etwa das Anbringen von Umzäunungen, Alarmsystemen oder Poolabdeckungen, getroffen werden,“

betont Dr. Johanna Trauner-Karner, Leiterin der Abteilung Sport- und Freizeitsicherheit im KFV.

Kinder ertrinken still

Vor allem Kleinkinder sind stark gefährdet, da sie in Gefahrensituationen im Wasser in einen reflexartigen Schockzustand geraten und so auch nicht auf sich aufmerksam machen können. Zwei Minuten reichen aus, dass ein Kind im Wasser das Bewusstsein verliert. Nach fünf Minuten kann Sauerstoffmangel bereits zum Tod führen. Das Zeitfenster, in dem das Schlimmste vermieden werden kann, ist bei einem Badeunfällen also minimal.

Nur ein kurzes Telefonat am Handy oder zwei Minuten nicht aufmerksam zu sein, kann fatal enden. Das KFV appelliert deshalb, sein Kind nicht unbeobachtet am Pool zu lassen. | Foto: Pixabay/fietzfotos (Symbolbild)
  • Nur ein kurzes Telefonat am Handy oder zwei Minuten nicht aufmerksam zu sein, kann fatal enden. Das KFV appelliert deshalb, sein Kind nicht unbeobachtet am Pool zu lassen.
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Wie verhindere ich Ertrinkungsunfälle?

  • Aufmerksamkeit schützt das Leben des Kindes! Kinder sollten im und in der Nähe von Wasser – auch wenn sie schon schwimmen können – immer beaufsichtigt werden und in Reichweite sein!
  • Sekundäres Ertrinken bei Kindern: Kommt bei einem Badeunfall Wasser in die Lunge des Kindes, sollten Eltern Ihre Kinder nach dem Vorfall genau beobachten. Etwa 24 Stunden nach einem Wasserunfall, kann das so genannte „sekundäre Ertrinken“ zu lebensbedrohlichen Atemproblemen führen.
  • Kindersichere Poolabdeckungen: Durch spezielle Abdeckungen können Pools kindersicher gemacht werden. Hier sollte jedoch unbedingt das richtige System gewählt werden! Nicht jede Abdeckung ist auch stabil genug, um das Gewicht des Kindes zu tragen.
  • Umzäunungen: Ein für Kleinkinder unüberwindbarer Zaun mit selbstschließender Tür ist eine der sichersten Methoden, um Unfälle zu verhindern. Augenmerk sollte auf robustes und wetterfestes Material gelegt werden. Vorsicht ist bei Gitterzäunen geboten: diese verleiten Kinder zum Klettern! Für kleinere Wasserflächen haben sich Gitterkonstruktionen unter der Wasseroberfläche bewährt.
  • Alarmsysteme: Zwar können Alarmsysteme oder Bewegungsmelder Stürze ins Wasser nicht verhindern, in diesem Fall ertönt jedoch ein lautes Signal, das schnelles Reagieren ermöglicht. Alarmsysteme stellen somit ein zusätzliches Hilfsmittel zur baulichen Absicherung dar. Sie ersetzen jedoch nicht die Aufsichtspflicht!
  • Gemeinsam sicher am Pool: Kleinkinder sollten im oder in der Nähe des Pools stets in unmittelbarer Reichweite bzw. Griffweite, größere Kinder in Sichtweite beaufsichtigt werden. Sind mehrere Personen vor Ort, sollte eine Person konkret für die Beaufsichtigung der Kinder zuständig sein, damit einem vergnüglichen Badeerlebnis nichts im Wege steht.

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