36 Millionen Euro für den Ausbau der schulischen Tagesbetreuung
Die Bund-Länder-Vereinbarung zum Ausbau der schulischen Tagesbetreuung wurde bis zum Schuljahr 2018/2019 verlängert. Die Landesregierung hat nunmehr neue Richtlinien dafür erlassen. „Allein in die Schaffung und Qualitätsverbesserung von ganztägigen Betreuungsangeboten fließen bis 2019 36 Millionen Euro. Wir wollen damit 3.000 zusätzliche Betreuungsplätze schaffen“, erklärt Bildungs- und Familienlandesrätin Beate Palrader.
„Wir kommen unserem Ziel, Tirol zum kinderfreundlichsten Bundesland zu machen, mit großen Schritten näher“, freut sich LH Günther Platter. Das Land Tirol investiert jährlich über 100 Millionen Euro in die Familienförderung und Kinderbetreuung. Der weitere Ausbau der schulischen Tagesbetreuung zusammen mit dem Bund biete vor allem berufstätigen Eltern die Gewissheit, dass ihre Kinder gut betreut werden. „Unser Anspruch lautet nicht Beruf oder Familie, sondern Beruf und Familie“, bekräftigt Platter.
Seit der Einführung der schulischen Tagesbetreuung im Schuljahr 2005/2006 hat sich die Zahl der Betreuungsplätze verfünffacht und jene der Standorte versechsfacht. „Ein wesentlicher Faktor für diese positive Entwicklung ist, dass das Land – anders als vom Bund vorgeschlagen – bereits ab einer Gruppengröße von sieben, und nicht erst von zwölf bzw. 15 fördert“, verweist die Bildungslandesrätin auf die Vorbildwirkung Tirols. Im laufenden Schuljahr nutzen 4.454 der 51.121 PflichtschülerInnen das Betreuungsangebot.
„In den neuen Förderrichtlinien legen wir ein Hauptaugenmerk auf den Ausbau des integrativen Betreuungsangebots für Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf. Wir berücksichtigen auch ganztägige Schulformen, die Betreuung in verschränkter Form anbieten“, führt Palfrader aus.
Bekamen bisher nur die Erhalter von allgemein bildenden Pflichtschulen Zuschüsse für die Personalkosten in der Freizeitbetreuung und die Schaffung von Infrastruktur, sind künftig auch Erhalter von Privatschulen mit Öffentlichkeitsrecht anspruchsberechtigt. Zudem werden die Fördersätze erhöht. Der Zuschuss für den Personalaufwand steigt von derzeit 8.0000 auf 9.000 Euro. Infrastrukturelle Maßnahmen wie etwa die Schaffung von Speisesälen oder Gruppenräumen wird mit maximal 55.000 Euro pro Gruppe gefördert.
Du möchtest selbst beitragen?
Melde dich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.
Kommentare
Du möchtest kommentieren?
Du möchtest zur Diskussion beitragen? Melde Dich an, um Kommentare zu verfassen.