Coronavirus
Empfehlung der Ärztekammer Tirol beim Besuch von Arztpraxen

- Die Ärztekammer Tirol appelliert an die Tiroler Bevölkerung, die Hygieneempfehlungen und Vorschriften einzuhalten – dies gelte auch beim Besuch von Arztpraxen.
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TIROL. Die Ärztekammer Tirol appelliert an die Tiroler Bevölkerung, die Hygieneempfehlungen und Vorschriften einzuhalten – dies gelte auch beim Besuch von Arztpraxen.
Schutzmaßnahmen auch bei Hochfahren des Handels
Ab 14. April wird in Tirol die Wirtschaft langsam wieder hochgefahren. Dies beginnt mit der Öffnung von kleineren Geschäften bis 400 Quadratmetern, Bau- und Gartenmärkte sowie KFZ- und Fahrradwerkstätten und einigen mehr. In diesem Zusammenhang appelliert der Präsident der Ärztekammer für Tirol, Artur Wechselberger, an die Tiroler Bevölkerung, die bestehenden Hygieneempfehlungen und Vorschriften genau einzuhalten.
„Gerade die vorsichtige Öffnung im Zugang zu Geschäften und Gewerbebetrieben ab Osterdienstag erfordert von allen eine besondere Wachsamkeit, um einer Ausbreitung des Coronavirus weiterhin erfolgreich begegnen zu können.“ (Artur Wechselberger)
Zu diesen Vorkehrungen zählen insbesondere
- den gebotenen Abstand zu halten und Menschenansammlungen – auch schon in kleinen Gruppen – zu vermeiden
- die Wohnung nur zu den notwendigsten Besorgungen zu verlassen,
- häufig die Hände zu waschen,
- die Hände zu desinfizieren
- einen Mund-Nasenschutz zu tragen
Vorkehrungen auch in Arztpraxen einhalten
Diese Vorkehrungen gelten auch für Arzpraxen. Hier heißt es jedoch besonders vorsichtig zu sein, so der Kurienobmann der niedergelassenen Ärzte, Momen Radi. Der Schutz der Ärztinnen und Ärzte sowie des Praxispersonals sei wichtig, schließlich müsse die medizinische Infrastruktur aufrechterhalten werden. Praxisschließungen aufgrund von Coronainfektionen im Praxisteam würden die Versorgungssicherheit gefährden. Aber auch die Patientinnen und Patienten müssten geschützt werden, so Momen Radi:
„Es darf nicht vorkommen, dass eine Patientin oder ein Patient sich in einer Arztpraxis mit einem Coronavirus ansteckt!“
Schutzmaßnahmen für Arztpraxen
- Nur nach telefonischer Voranmeldung und Terminvereinbarung eine Arztpraxis aufsuchen
- die Termine pünktlich einhalten, damit nur wenige Patienten zeitgleich in einer Praxis sind,
- beim Eintritt in die Praxis Mundschutz tragen,
- den Anordnungen der PraxismitarbeiterInnen, etwa zur Händedesinfektion oder zur Absonderung von anderen Patienten folgen
Zusätzlich gibt es noch die Möglichkeit, sich telefonisch beraten zu lassen, oder die Angebote zu Videosprechstunden über das Internet zu nützen.
„Krankmeldungen und die Weiterverordnungen von Dauermedikamenten lassen sich besonders gut auf diesem Wege erledigen.“ (Momen Radi)
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