Gemeinde-Aktionsplan-Behinderung
Ist meine Gemeinde barrierefrei?
- In einer Checkliste können die Tiroler Gemeinden herausfinden, woran sie, im Hinblick auf Barrierefreiheit, noch arbeiten müssen.
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Um Gemeinden bessere nahezubringen, wie sie ihren Ort barrierefrei gestalten, entwickelte der ÖZIV Tirol gemeinsam mit dem Tiroler Monitoringausschuss eine Checkliste. Zehn Handlungsfelder der UN-Behindertenrechtskonvention werden darin abgehandelt. Was die Tiroler Gemeinden umsetzen müssen, um barrierefrei zu sein, erfahrt ihr hier.
TIROL. Das Projekt der Checkliste ist offiziell bekannt unter dem Namen "Gemeinde-Aktionsplan-Behinderung", kurz GAP. Die Liste besteht aus Punkten, die zur Selbstbestimmung in den verschiedensten Lebensbereichen innerhalb der Gemeinden beitragen. Barrierefreiheit in den Gemeinden würde eine Schlüsselrolle zukommen, weiß auch Isolde Kafka, Vorsitzende des Tiroler Monitoringausschusses.
"Damit Menschen mit Behinderung gleichberechtigt am gesellschaftlichen Leben in den Gemeinden teilhaben können, braucht es eine konsequente und umfassende Barrierefreiheit."
An der Pilotphase des GAP, nahmen auch zwei Tiroler Gemeinden teil: Elmen und Thaur. Die beiden Gemeinden unterzogen sich einem umfassenden Barriere-Check.
Tirolweite Umfrage zum Thema Barrierefreiheit in den Gemeinden
Der Tiroler Monitoringausschuss konnte 2022 die Ergebnisse einer tirolweiten Gemeindebefragung veröffentlichen. Allen Gemeinden wurde die Umfrage zugeschickt. Nur fünf von insgesamt 279 Gemeinden verweigerten trotz mehrmaliger Bitte die Zusammenarbeit, dies entspricht einer Rücklaufquote von 98%. Zum Zeitpunkt der Befragung gab es noch 279 Gemeinden in Tirol. Die Reaktionen auf die Umfrage reichten von äußerst positiv und bemühten Rückmeldungen, bis hin zu absolutem Desinteresse und Unverständnis, warum Gemeinden daran teilnehmen sollen.
Was beinhaltet die Checkliste?
Barrierefreiheit und Inklusion - Allgemein
In diesem Teil der Checkliste wird untersucht, ob das Verständnis für die Begriffe "Behinderung", "Barrierefreiheit" und "Inklusion"vorhanden ist. Ebenfalls, ob die Gemeinderäte und Gemeindebedienstete bereits an einem Sensibilisierungs-Training mit Selbsterfahrung zum Thema Behinderung/Barrierefreiheit teilgenommen haben.
Bekannt sind auch gewisse Formen von Barrieren:
- "Bauliche Barrieren"
- "Gestalterische Barrieren"
- "Kommunikative Barrieren"
- "Soziale Barrieren"
Zu den allgemeinen Voraussetzungen gehört auch ein gewisses Maß an zugänglichen Informationen. So sollte es etwa in der Gemeinde das Angebot von Gebärdensprach-/Schrift-Dolmetsch bei Bedarf geben. Oder bei der Vermittlung von wichtigen Informationen durch die Gemeinde wird auf einfache Sprache geachtet.
Nicht zu vergessen ist auch das Einbeziehen von Bürgerinnen und Bürgern der Gemeinde mit Behinderung. Gemeindebürgerinnen und -bürger mit Behinderungen sollten in wichtige Entwicklungsthemen der Gemeinde eingebunden werden. Ebenso werden Sachverständige, Expertinnen und Experten einbezogen.
HIER geht es zur kompletten Checkliste zum Themenpunkt "Barrierefreiheit und Inklusion - Allgemein".
Öffentlicher Raum und Gebäude
In diesem Punkt wird vor allem darauf geachtet, dass die Gemeinde bei der Entwicklung des öffentlichen Raums der Gemeinde (Plätze, Gehwege, Begegnungszonen, Verkehrsbereiche, Parkraum, Spielplätze, …) die Anforderungen einer barrierefreien Gestaltung berücksichtigt. Bürgerinnen und Bürger mit Behinderung werden bei wichtigen Projekten zur Entwicklung des öffentlichen Raums einbezogen. Ein weiterer Punkt wäre etwa, dass in der Gemeinde öffentlich zugängliche barrierefreie WC-Anlagen zur Verfügung stehen, die mit einem Euro-Key-Schlüsselsystem ausgestattet sind.
- Ist der öffentliche Raum in den Tiroler Gemeinden wirklich barrierefrei? Eine Checkliste hilft den Gemeinden zu erkennen, was es noch zu tun gibt.
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Die öffentlichen Einrichtungen der Gemeinden haben weitere spezielle Punkte, die auf der Checkliste Erwähnung finden. So werden etwa in Ausschreibungs- und baulichen Vergabeverfahren der Gemeinde Normen und Standards umfassender Barrierefreiheit mit festgelegt und deren Einhaltung überprüft.
HIER geht es zur kompletten Checkliste zum Themenpunkt "Öffentlicher Raum und Gebäude".
Öffentlicher Verkehr
Im öffentlichen Verkehr werden ebenfalls einige Anforderungen an die Gemeinden gestellt, wenn sie als barrierefrei gelten wollen. So sollte man sie mit dem Zug, Linienbus oder Regionalbus barrierefrei erreichen können und sie sollten über eigene barrierefreie Verkehrsmittel verfügen. Auch ehrenamtliche barrierefreie Fahrdienste gehören auf die Checkliste, ebenso wie gute barrierefreie Verkehrsanbindungen zwischen den Gemeindeeinrichtungen bzw. innerhalb der Gemeinde.
Die Gestaltung der Haltestellen hat einige Punkte inne, die beachtet werden sollten. Die Haltestellen sollten unter anderem eine Wetterschutzeinrichtung (Überdachung) aufweisen, die auch für Rollstuhlnutzerinnen und -nutzer und Kinderwägen barrierefrei zugänglich sind und über eine Sitzgelegenheit gemäß ÖNORM B1600 verfügen. Auch dass die Verkehrswege seitlich zur Haltestelle (nicht im Zugangsbereich) durch mindestens 3 cm hohe Niveauunterschiede (z.B. Rasenkantensteine) abgegrenzt sind, gehört auf die Checkliste für Haltestellen.
Das Unterstützungs- und Serviceangebot zum öffentlichen Verkehr in den Gemeinden sieht vor, dass bei der Fahrplangestaltung von gemeindeeigenen Buslinien sichergestellt ist, dass ausreichend Zeit zum Ein-Umsteigen eingeplant ist. Des Weiteren sollte die Mitnahme von Blindenführhunden und Assistenzhunden von Menschen mit Behinderungen gewährleistet sein.
HIER geht es zur kompletten Checkliste zum Themenpunkt "Öffentlicher Verkehr".
Bildung
Zur gesetzlichen Grundlagen im Bereich Bildung sollten der Gemeinde die in der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) definierten Verpflichtungen zur inklusiven Bildung bekannt sein und berücksichtigt werden– darunter fallen auch Einrichtungen der Elementarbildung (Kindergärten, Kindergrippen).
Bei der Barrierefreiheit von Bildungseinrichtungen sollte etwa eine IST-Stand-Erhebung für alle relevanten Schulgebäude bezüglich der Barrierefreiheit (Barriere-Check durch Facheinrichtungen/ Fachexpert*Innen) existieren. Ein weiterer Punkt wäre auch, dass Schulbauten und Einrichtungen der Elementarbildung barrierefrei an das öffentliche Radwegenetz, an das öffentliche Fußwegenetz und an öffentliche Verkehrsmittel angeschlossen sind.
Auch Punkte in der inklusiven Kinderbetreuung, der Unterstützung für eine inklusive Schule und inklusive Erwachsenenbildung müssen auf dem Weg zu einer barrierefreien Gemeinde abgehandelt werden.
HIER geht es zur kompletten Checkliste zum Themenpunkt "Bildung".
Wohnen
In der Checkliste ist eine der gesetzlichen Grundlagen zur Barrierefreiheit einer Gemeinde, dass die Gemeinde die Verpflichtungen aus der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) bezüglich der Entwicklung und Sicherung der Verfügbarkeit von barrierefreiem und inklusivem Wohnraum kennt.
Beim barrierefreien und inklusiven Wohnraum sollte die Gemeinde die Entwicklung von leistbarem barrierefreiem Wohnraum fördern, ebenso wie die barrierefreie Adaptierung von bestehendem Wohnraum in der Gemeinde.
Zahlreiche Punkte gibt es noch beim Thema "Unterstützungen für inklusives Wohnen".
HIER geht es zur kompletten Checkliste zum Themenpunkt "Wohnen".
Zugang und Informationen
Beim Zugang zu Informationen wird besonders Wert auf die digitale Barrierefreiheit gelegt. Hier sollte der Gemeinde grundlegend bewusst sein, dass umfassende Barrierefreiheit auch die digitale Barrierefreiheit betrifft. Dementsprechend sollte die Webseite der Gemeinde barrierefrei gestaltet sein.
Generell sollten wichtige Informationen in der Gemeinde auch in leichter Sprache verfügbar sein. Beispiele sind Aushänge an der Amtstafel, die Gemeindezeitung, das Gemeindeblatt und Website-Inhalte.
HIER geht es zur kompletten Checkliste zum Themenpunkt "Zugang und Informationen".
Politische Teilhabe
Bezüglich der politischen Teilhabe sollten Gemeindebürgerinnen und -bürger mit Behinderungen zum Beispiel in wichtige Entwicklungsthemen der Gemeinde eingebunden sein und es werden inklusive Beteiligungsprozesse ermöglicht (z.B. inklusive Diskussionsforen, Bildung eines Gemeinde-Behinderten-/Inklusions-Beirates, inklusive Besetzung von Gremien und Partizipationsgruppen, Einbeziehung von Interessenvertretungen).
Auch eine Barrierefreiheit von Wahllokalen und Wahlinformationen sollte gegeben sein. Weitere Details hierzu sind zum Beispiel, dass die Wahlzettel gut und blendfrei ausgeleuchtet sind oder dass es für blinde und sehbehinderte Wählerinnen und Wähler Stimmzettelschabloben (mit Kurzbezeichnung der Wählergruppen in Brailleschrift) und geeignete Leitsysteme nach Maßgabe der technischen Möglichkeiten gibt.
HIER geht es zur kompletten Checkliste zum Themenpunkt "Politische Teilhabe".
Teilhabe am öffentlichen Leben
Von der gesetzlichen Grundlage her sollte die Gemeinde insbesondere die barrierefreie Infrastruktur sichern und entwickeln, vor allem auch im Bereich von öffentlichen Freizeit-, Sport- und Veranstaltungseinrichtungen. Zudem würde es für Barrierefreiheit sorgen, wenn die Gemeinde Veranstalter und Vereine in der Gemeinde über die Kriterien für inklusive Veranstaltungen informiert und sensibilisiert.
Ein weiteres Beispiel wäre, dass die Gemeinde die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am öffentlichen Gemeindeleben durch finanzielle Förderungen und sonstige Aufklärungsmaßnahmen für Vereine und Organisationen unterstütz.
HIER geht es zur kompletten Checkliste zum Themenpunkt "Teilhabe am öffentlichen Leben".
Zivil- und Katastrophenschutz
In Sachen Gemeinde-Katastrophenschutzplan bezieht die Gemeinde Menschen mit Behinderungen bzw. deren Vertretungsorganisationen in die Erstellung von Gemeinde-Katastrophenschutzplänen, in Krisenstäben und in Schulungen mit ein. Zudem stellt die Gemeinde wichtige Informationen zum Gemeinde-Katastrophenschutzplan und zu Alarmierungssystemen barrierefrei zur Verfügung. In Evakuierungsplänen werden der Bedarf an barrierefreien Transportmitteln und die Verfügbarkeit geeigneter Ausrüstung (z.B für das Transportieren von Menschen mit Mobilitätsbehinderungen) berücksichtigt. Ein weiterer Punkt wäre auch, dass es Notfallmaßnahmen bei großflächigen Stromausfällen („Blackout“) in der Gemeinde gibt, um z.B. Personen mit Beatmungsgeräten zu versorgen.
HIER geht es zur kompletten Checkliste zum Themenpunkt "Zivil- und Katastrophenschutz"
Arbeit und Beschäftigung
Beim Thema Arbeit und Beschäftigung sollte die Gemeinde das in Artikel 27 der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) definierte Recht auf Arbeit und Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen und die damit festgelegten Verpflichtungen kennen. Die Beschäftigung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern mit Behinderungen wird gefördert und erfüllt als Mindestziel die Beschäftigungspflicht gemäß BEinstG. Ein weiterer Punkt wäre, dass die Gemeinde bei Stellenausschreibungen gezielt auch Menschen mit Behinderungen anspricht und/oder schafft spezifische wohnortnahe Beschäftigungsmöglichkeiten.
In Sachen Unterstützungsangebote und finanzielle Förderungen ist der Gemeinde die vom AMS mögliche Eingliederungsbeihilfe für Menschen mit Behinderungen bekannt. Sie kennt auch die Möglichkeit der persönlichen Assistenz am Arbeitsplatz oder weiß, dass für begünstigt behinderte Beschäftigte bestimmte Dienstgeberbeiträge wegfallen.
HIER geht es zur kompletten Checkliste zum Themenpunkt "Arbeit und Beschäftigung"
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