Volksanwaltschaft
Junge Menschen müssen in Altersheimen wohnen

Nicht Gerade das beste Ambiente für junge Menschen in ihren 20er: Das Altersheim. | Foto: Pixabay/stux (Symbolbild)
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  • Nicht Gerade das beste Ambiente für junge Menschen in ihren 20er: Das Altersheim.
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Die Volksanwaltschaft machte kürzlich eine Missstandsfeststellung öffentlich und kritisierte die Verletzung der Menschenrechtskonvention und der UN-Behindertenrechtskonvention. Es geht um junge Menschen mit Behinderung, die ihr Leben in Altersheimen verbringen müssen, da es keine passenden Einrichtungen gibt. 

TIROL. Ein Leben im Altersheim, allerdings mit Mitte 20. Die Mitbewohner sind hochbetagte und demente Menschen, der Kontakt zu Gleichaltrigen ist gleich Null. Dieser Zustand war eigentlich als kurzzeitige Not- und Übergangslösung gedacht, doch wird in den letzten Jahren immer mehr zur Dauerlösung, so der Vorwurf der Volksanwaltschaft. Hier hätte die Politik versagt, geeignete Wohnmöglichkeiten für junge Menschen mit Behinderungen zu organisieren und zu finanzieren. Tirol etwa verspricht seit Jahren Besserung, aber es passiert nichts. Deshalb hat die Volksanwaltschaft nun eine kollegiale Missstandsfeststellung an Landeshauptmann Anton Mattle geschickt.

Widerspruch zur UN-Behindertenrechtskonvention

Das „fehlende Angebot an Wohnformen und Betreuungsstrukturen zur bedarfsgerechten Versorgung junger Menschen mit psychischen und psychiatrischen Beeinträchtigungen in Tirol und die unzureichenden Bemühungen der Tiroler Landesregierung“ und die „Fehlplatzierungen junger Menschen (…) in Alten- und Pflegeheimen“ widersprechen der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) sowie der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) und sind daher Missstände in der Verwaltung, schrieben die Volksanwälte Bernhard Achitz und Walter Rosenkranz sowie Volksanwältin Gaby Schwarz am 4. Dezember an den Tiroler Landeshauptmann.

Dass junge Menschen mit Behinderung langfristig in Altersheimen untergebracht werden, verstoße gegen die UN-Behindertenrechtskonvention, so die Volksanwälte.  | Foto: Pixabay/Mohamed_hassan (Symbolbild)
  • Dass junge Menschen mit Behinderung langfristig in Altersheimen untergebracht werden, verstoße gegen die UN-Behindertenrechtskonvention, so die Volksanwälte.
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„Diese Fehlplatzierungen widersprechen eindeutig dem Recht von Menschen mit Behinderungen auf Selbstbestimmung, das sich aus der UN-BRK und der EMRK ergibt“,

sagt Volksanwalt Bernhard Achitz.

„Die UNO hat zuletzt in der Staatenprüfung im Sommer Österreichs fehlende Fortschritte bei der De-Institutionalisierung kritisiert. Tirol, aber auch andere Bundesländer, müssen dringend ein angemessenes Wohnangebot zur Verfügung stellen, damit Jugendliche nicht mehr im Altersheim leben müssen.“

Die Volksanwaltschaft fordert einen Etappen- und Finanzierungsplan. 

Mit 29 ein Leben im Altersheim

Am 13. Mai 2022 besuchte die für Tirol zuständige Kommission der Volksanwaltschaft im Rahmen der Präventiven Menschenrechtskontrolle zum wiederholten Mal ein Wohnheim und musste feststellen, dass das Heim regelmäßig junge Menschen aus der Psychiatrie übernimmt, obwohl es sich um ein Alten- und Pflegeheim handelt. Dort stoßen sie auf starre Abläufe, fehlende Angebote für ihre Altersgruppe und nicht spezifisch ausgebildetes Personal. Bis kurz vor dem Kommissionsbesuch lebte dort 29-jähriger Mann, der danach in einer Obdachloseneinrichtung wohnte und schließlich auf der Straße. Die Volksanwaltschaft leitete ein Prüfverfahren ein und fragte bei der Tiroler Landesregierung wegen solcher Fehlplatzierungen nach.
Die Antwort der Landesregierung:

„Im Rahmen der Planungsarbeiten zum Strukturplan Pflege für die Jahre 2023-2033 werden die Ergebnisse zu diesen konkreten Überlegungen miteinfließen und in weiterer Folge die Umsetzung geplant.“

Dieser Text kam der Volksanwaltschaft allerdings bekannt vor, und in den Akten wurde man fündig: Seit dem Jahr 2019 hatte man immer wieder wortgleich dieselben Ankündigungen zum Abbau von Fehlplatzierungen junger Menschen in Alten- und Pflegeheimen erhalten. Passiert war aber nichts.

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