Ärztekammer Tirol
Kritik an Gesundheitskasse wegen Aufhebens der telefonischen Krankmeldungen

Mund-Nasen-Schutz immer dann, wenn beispielsweise der Mindestabstand von einem Meter nicht eingehalten werden kann – so könnte eine zweite Welle verhindert werden, erklärt Aruter Wechselberger,  Präsident der Ärztekammer für Tirol.  | Foto: iXimus/pixabay
  • Mund-Nasen-Schutz immer dann, wenn beispielsweise der Mindestabstand von einem Meter nicht eingehalten werden kann – so könnte eine zweite Welle verhindert werden, erklärt Aruter Wechselberger, Präsident der Ärztekammer für Tirol.
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TIROL. Mund-Nasen-Schutz immer dann, wenn beispielsweise der Mindestabstand von einem Meter nicht eingehalten werden kann – so könnte eine zweite Welle verhindert werden, erklärt Artur Wechselberger.

Kritik an der österreichischen Gesundheitskasse

Kürzlich kündigte die ÖGK (Österreichische Gesundheitskasse) an, die Möglichkeit der Krankmeldung mittels Telefon oder Video-Ordination ab September einzustellen. Mit dieser Möglichkeit soll eigentlich die Ausbreitung des Coronavirus verhindert werden, da Kranke nicht mehr in die Praxis müssen, um eine Krankmeldung zu holen. Dies sei eine krasse Fehlentscheidung, so der Präsident der Ärztekammer für Tirol, Artur Wechselberger.

„Realitätsfremde Abgehobenheit der Funktionäre und Sturheit der Bürokratie in der ÖGK.“ (Artur Wechselberger)

Derart bezeichnet Artur Wechselbergr diese Ankündigung der ÖGK. Diese würde ie notwendigen und ambitionierten Konzepte zum Infektionsschutz in Gesundheitseinrichtungen unterlaufen.

Abstand oder Mund-Nasen-Schutz

"Immer dann, wenn der bundesweit verordnete Abstand von zumindest einem Meter nicht eingehalten werden kann, müssen andere Schutzmaßnahmen, wie das Tragen einer Mund-Nasen-Maske eingesetzt werden", so Artur Wechselberger. Diese Regel würde immer gelten, auch wenn es in einem bestimmten Bereich keine Maskenpflicht gäbe. Aktuell überlegt die Bundesregierung die Verschärfung beim Tragen der Schutzmasken, um eine zweite Corona-Well zu verhindern.

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