Tierschutzverein Tirol
Petition gegen Leinenzwang immer und überall

Der Tierschutzverein für Tirol 1881 startet eine Petition gegen eine generelle Leinenpflicht. | Foto: unsplash/Matt Nelson - Symbolbild

TIROL. Das Tiroler Landes-Polizeigesetz soll erneuert werden: Es sind dann strengere Regeln für die Hundehaltung vorgesehen. Die Petition läuft bis 1. Oktober 2019.

Strengere Regeln bei Leinen- und Beißkorbpflicht

Die Novelle - die jetzt im Entwurf vorliegt - sieht strengere Regeln bei Leinen- und Beißkorbpfllicht vor. Für den Tierschutzverein für Tirol 1881 steht dieses im Widerspruch zum Tierschutzgesetz. Künftig soll im gesamten Ortsgebiet eine generelle Leinenpflicht herrschen. An Orten, an denen sich viele Menschen aufhalten können, soll eine generelle Beißkorbpflicht bestehen. Die Gemeinden sollen auch weitergehende Leinen- und Beißkorbpflichten anordnen können. Keine Auskunft gibt der Entwurf darüber, wie künftig notwendige Freilauf und die Sozialkontakte möglich gemacht werden sollen. Dies sind Verpflichtungen der Hundehaltung nach dem Tierschutzgesetz. Freiwillige Freilaufzonen sind nicht explizit genannt. In den Erläuternden Bemerkungen werden die Hundewiesen der Stadt Innsbruck als einziges Beispiel angeführt. Die sind jedoch flächenmäßig zu klein für alle in Innsbruck gemeldete Hunde.

Forderungen in der Petition

Der Tierschutzverein für Tirol 1881 fordert in seiner Petition folgende Punkte:

  • Verzicht auf eine generelle Leinenpflicht und einer umfassenden Beißkorbpflicht: Entsprechende Verpflichtenden sollen so gefasst werden, dass ausreichende Freilaufzonen verbleiben. Andersherum könnten die Gemeinden dazu verpflichtet werden, in ausreichendem Ausmaß Freilauf- und Hundezonen einzurichten. Hundezonen sind dabei eingezäunte und Freilaufzonen nicht eingezäunte Flächen.
  • Laut des Entwurfs soll es einen verpflichtenden Sachkundenachweis für Hundehalter bei der erstmaligen Anmeldung eines Hundes geben. Die dafür erforderliche Ausbildung soll von tierschutzqualifizierten Hundetrainern geleitet, Umfang und Inhalt durch eine spätere Verordnung geregelt werden.

Leinen- und Maulkorbpflicht verbessert Zusammenleben nicht

Laut dem Tierschutzverein für Tirol 1881 verbessert eine generelle Leinenpflicht und sehr weitgehende Beißkorbpflicht das Zusammenleben von Hundehaltern und Nichthundehaltern nicht. Am ehesten würde sie dafür sorgen, dass sich die ablehnende Haltung oder Ängste von Nichthundehaltern verstärkt. Hunde mit Leine und Beißkorb würden bedrohlicher wirken. Dadurch würde dies die Situation weiter polarisieren. Abgezäunte Freilaufzonen würden Hundehalter und deren Hunde ghettoisieren.

Tierschutz muss Vorrang haben

Für den Tierschutzverein ist Tierschutz der bessere Ansatz, dadurch würde die Akzeptanz steigen: "Ein gut sozialisierter und beschäftigter (ausgelasteter Hund) mit guter Bindung zu Menschen stellt auch ohne Leine und Beißkorb das geringste Sicherheitsrisiko dar." Ein Sachkundenachweis für Hundebesitzer wäre wünschenswert. Dieser könnte durch das Hundezertifikat der Österreichischen Tierärztekammer (ÖTK) ergänzt werden.

Die Petition läuft noch bis 1. Oktober 2019

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