Fachkuratorium für große Beutegreifer
"Problemwölfe" sind weitergezogen
TIROL. Das unabhängige Fachkuratorium für große Beutegreifer tagte am Montag erstmals. Das fünfköpfige Team spricht künftig Empfehlungen aus, wie mit Problemwölfen oder -bären umgegangen werden soll.
Bereits 300 Schafe wurden heuer nachweislich von großen Beutegreifern, wie Wolf und Bär, gerissen. Bei aktuelleren Rissen steht das DNA-Ergebnis noch aus, trotzdem übersteigen die Zahlen bereits jene aus dem Vorjahr (2020 wurden im gesamten Jahr weniger als 300 Risse gemeldet). Ein Grund mehr für das Fachgremium die heurigen Risse im Detail zu analysieren. Ganz konkrekt nahm das fünfköpfige Team einzelne Wolfsindividuen, die in mehreren Regionen Tirols für zahlreiche Schafsrisse verantwortlich waren, ins Visier. Für derartige „Problemwölfe“ ist – sofern keine anderen Maßnahmen mehr greifen – eine Entnahme vorgesehen. Nach bisherigem Erkenntnisstand befindet sich aber keiner der Problemwölfe mehr in den betroffenen Gebieten.
„Die beiden Wölfe, die in Osttirol zahlreiche Nutztiere gerissen hatten, wurden zuletzt am 26. Juli nachgewiesen – in der Zwischenzeit sind diese Wölfe in Kärnten und Salzburg nachgewiesen worden“, so Klaus Wallnöfer, Vorstand der zuständigen Fachabteilung Landwirtschaftliches Schulwesen und Landwirtschaftsrecht.
Bei anderen, aktuelleren Rissen, wie jene im Ötztal, fehlt noch das abschließende DNA-Ergebnis, damit das Fachkuratorium eine finale Beurteilung vornehmen kann. Sobald neue Erkenntnisse vorliegen, kann das Fachkuratorium wieder zusammentreten und weitere Beurteilungen vornehmen.
Das Fachkuratorium
Das weisungsfreie Fachkuratorium besteht aus vier stimmberechtigten ExpertInnen aus den Bereichen Tierwohl (zwei Mitglieder), Agrarwirtschaft und Naturschutz sowie einem/einer Vorsitzenden. Die Namen der Mitglieder werden nicht veröffentlicht. Das Fachkuratorium beurteilt das Verhalten eines großen Beutegreifers und spricht in Übereinstimmung mit dem Österreichischen Wolfsmanagementplan Empfehlungen für Maßnahmen bis hin zur Entnahme aus. Beschlüsse bedürfen einer einfachen Mehrheit. Die Landesregierung folgt dieser Empfehlung und stellt dann in einer Verordnung umgehend fest, dass von einem bestimmten Wolf oder Bären eine unmittelbare Gefahr für die Sicherheit von Personen oder eine unmittelbare, erhebliche Gefahr für Weidetiere ausgeht. Die Jagdbehörde nimmt in weiterer Folge einen bestimmten Wolf oder Bär per Bescheid von der jagdlichen Schonzeit aus. Bei Bedarf werden andere geeignete Personen mit der Durchführung der erforderlichen Maßnahme beauftragt.
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