Rauchverbot ab 1. November fix

 Jetzt ist es also amtlich - das Rauchverbot in der Gastronomie tritt mit 1. November in Kraft. Die Übergangsregierung in Wien unter Kanzlerin Brigitte Bierlein hat dies kürzlich im Nationalrat beschlossen. 

BEZIRK SCHWAZ (fh).Mit diesem Nationalratsbeschluss ist das Rauchen künftig an allen öffentlichen Orten verboten, wo Speisen und Getränke hergestellt, verarbeitet, verabreicht oder konsumiert werden. Darunter fallen auch Versammlungen in Pfarrsälen sowie Feuerwehrfeste, Festzelte, Mehrzweckräumlichkeiten sowie schulische Einrichtungen und Freiflächen, in denen Kinder und Jugendliche beaufsichtigt und beherbergt werden, z. B. Internate. Eine Entscheidung die naturgemäß nicht jedem schmeckt und auch unter den heimischen Wirten herrscht nicht nur eitle Wonne über das nun beschlossene Rauchverbot. 

Aufregung und Gelassenheit

Laut einer Berichterstattung des "Standard" bereiten bereits hunderte Nachtlokale eine Verfassungsklage gegen das Rauchverbot vor. Zahlreiche Gastronomiebetriebe haben in die Abtrennung zwischen Raucher- und Nichtraucherbereich viel Geld investiert, welches wohl kaum wieder an die Betriebe zurückfließen wird –  "Die Galerie" in Schwaz ist eines von vielen Beispielen hierfür.

Die Wirte in unserer Region haben teils unterschiedliche Zugänge zum Rauchverbot. Friedrich Heim, Chef des Kohlerhof in Fügen, sieht die Sache im Hinblick auf sein "PizPub" durchaus gelassen: "Wenn für alle dasselbe gilt ist es ja kein Problem mehr. Ich als Wirt werde meinen gesetzlichen Verpflichtungen nachkommen und auf die Einhaltung des Gesetzes muss dann die Exekutive achten. Natürlich müssen wir auch über die Lärmbelästigung reden, wenn dann um 2-3 Uhr Früh die angetrunkenen Raucher vor die Tür gehen. Ich für meinen Teil kann mir auch eine strukturelle Veränderung für das PizPub vorstellen sodass man es nur noch im Winter länger geöffnet hält und im Sommer ganz normal als Pizzeria führt", so der Gastronom.

Für Jakob Höllwarth vom "sChic" in der Gemeinde Kaltenbach war die Sache von Vornherein klar: "Wir haben uns bereits seit Eröffnung des Lokals darauf eingestellt, dass es ein Nichtraucherlokal ist und auch damals bereits eine schwächerer Lüftung eingebaut. Für uns ist das rauchfreie Lokal bis dato kein Umsatzhemmer", so Jakob Höllwarth.

Für bekennende Raucherlokale wie z.B. das neue "bawa" in Fügen, der Dorfbäck in Stumm oder das "Des iss" in Ramsau könnte die Umsetzung des Rauchverbotes durchaus eine Herausforderung werden.

Kontrolle?

Wie es in Zukunft mit der Kontrolle des Rauchverbotes aussehen soll darüber scheiden sich in Wahrheit die Geister. Dass es für die Exekutive eine Ding der Unmöglichkeit ist die Einhaltung des Verbotes zur kontrollieren wird es wohl an den Wirten bzw. Veranstaltern liegen die Kontrolle zu bewahren.
Inhaber/innen von Gastronomiebetrieben, die gegen das Tabakgesetz verstoßen, begehen eine Verwaltungsübertretung. Dies gilt ebenso für Gäste, die das Rauchverbot an gekennzeichneten Orten missachten und trotzdem rauchen. Als Sanktionen für Verwaltungsübertretungen sind folgende Geldstrafen vorgesehen: Inhaber/in: Geldstrafe bis zu 2000,- Euro, im Wiederholungsfall bis zu 10.000,- Euro; Gast: Geldstrafe bis zu 100,- Euro, im Wiederholungsfall bis zu 1.000,- Euro.

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